Fahren ohne Fahrerlaubnis von nur einem Polizisten gesehen worden

6 Antworten

und der Anwalt wurde auch eingeschaltet.

und warum wird dann hier nochmal eine Frage gestellt von jemanden der die Schilderung nur von dem "Freund" kennt ?

Frag Deinen Freund was der Anwalt sagte, dieser kann Akteneinsicht fordern und weiß genaueres als alle anderen hier anwesende zusammen.

Megido 
Fragesteller
 02.05.2014, 22:44

Ja Klar kann der Anwalt dann mehr sagen. aber vorab kann man sich ja mal ein Bild machen

  1. der Polizeialltag trainiert Polizisten Dinge zu bemerken und erkennen, die uns "Normalos" so nicht auffallen würden. Daher ist es denkbar, dass er ihn erkannt hat,

  2. Das ist schon etwas seltsam und ich frage mich, ob die überhaupt eine Anzeige starten wollen oder ob deren Erscheinen nur der Abschreckung gegolten hat, derartige Aktionen zu wiederholen.

  3. Vielleicht spekulierte der Polizist auch auf einen Fehler bei der Aussage oder auf eine ehrliche Aussage - dann hätte er "gewonnen".

  4. Wahrscheinlich steht in einer Verhandlung gar nicht "Aussage gegen Aussage", denn das würde bedeuten, dass neben dem Polizist auch "dein guter Freund und Nachbar" aussagen würde. Das könnte aber Alibi-technisch schwierig sein, möchte man keine Falschaussage machen oder gar einen Meineid schwören (wovon ich sehr abraten möchte). Aber das wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten auch erläutern. Vielleicht rät der RA auch dazu, überhaupt keine Stellung zu beziehen und keine Aussage zu machen. Dann stützt sich die Beweislage nur auf das, was der Polizist gesehen zu haben glaubt, und dann stellt sich die Frage, wie gut der Rechtsanwalt ist und den Beschuldigten da rausboxen kann bzw. die Aussage des Polizisten, fragwürdig erscheinen lassen kann...

Megido 
Fragesteller
 02.05.2014, 22:59

Danke war doch etwas aufschlussreich

Die Frage ist doch: warum hat der Polizist püberhaupt die Vermutung gehabt, dass dein Freund keine Fahrerlaubnis besitzt? Ist dein Freund schon polizeilich in Erscheinung getreten? Wem gehört der Wagen? Ein Polizist denkt sich so etwas nicht aus und das weiß auch jeder Richter. Die beste Strategie ist: Klappe halten und hoffen, dass der Polizist als Zeuge irgenwelche Schwächen zeigt.

es ist in Dt verboten ohne Führerschein zu fahren, wenn man erwischt wird ,sollte man auch die Konsequenzen tragen. Die Gesetze sind nun mal da, dass man sie einhält, und Polizisten sind Gesetzeshüter. Also such den Fehler bei dir und nicht bei den anderen

Megido 
Fragesteller
 02.05.2014, 23:04

also bei mir muß ich den jetzt nicht suchen. Habe damit ansich nichts zu tun! Ich hatte heute eben nur die Schilderung gehört und das ist mir schon alles etwas komisch vorgekommen. Ich gehe mal schwer von aus das das nicht nochmal passiert

1) der Polizist war ALLEINE in einem Zivilfahrzeug unterwegs. Wie kann der wo beide Fahrzeuge fuhren ein Gesicht erkennen. Da hat man doch nur ein paar Sekunden Zeit! Geht das?

Das geht. Hängt natürlich auch von den Lichtverhältnissen, der gefahrenen Geschwindigkeit usw. ab .. ist aber normalerweise absolut kein Problem.

2) Die Polizisten (dann zwei) kamen erst vier Tage später. Angeblich waren sie schon mal da, ich habe aber auch nichts mitbekommen. Also hätte dieser Polizist, daher er ja alleine war, nicht schon am Tattag in irgendeiner Weise eine Art Beweissicherung durchführen müssen (Foto, nachfahren und genau kucken wer da fährt.....)

Beweissicherung ist zwar immer schön und je mehr Beweise es gibt, umso besser .. es ist aber nicht immer unbedingt erforderlich. Wenn der Polizeibeamte gesehen hat, wer am Steuer saß, reicht das i.d.R. aus.

3) Nach vier Tagen zu behaupten ein Gesicht das man nur für sekunden gesehen hat kann man doch nicht eindeutig wiedererkennen

Warum nicht? Es handelt sich ja nicht um irgendein Gesicht, was man mal zufällig irgendwo beiläufig gesehen hat, sondern es ist ihm aus einem bestimmten Grund aufgefallen und deshalb hat er es sich auch besonders gut eingeprägt.

4) Wen es zu einer Verhandlung kommt, in wie fern steht da Aussage gegen Ausage.

Der Polizeibeamte macht vor Gericht eine Zeugenaussage, Dein "Nachbar" kann sich zur Sache äußern, muss dies aber nicht tun und darf als Angeklagter auch lügen. Dann kommt es darauf an, wessen Aussage der Richter mehr Glauben schenkt ....

Also was wir ihm dann wohl erwarten?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html