Fahren ohne Fahrerlaubnis (Motorrad 125 ccm)?

6 Antworten

Bei Jugendlichen Ersttätern kann das Diversionsverfahren angewendet werden, d.h. das Verfahren wird gegen Auflagen, in der Regel Sozialstunden, eingestellt.

und haben keine Angaben gemacht

Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens ist, dass sich der Täter geständig zeigt.

Hallo Tom,

wenn du bisher noch nicht auffällig geworden bist, dann kannst du darauf hoffen, mit Sozialstunden davonzukommen.

Wie viele das sein werden, kann dir hier niemand beantworten, denn das entscheidet der Richter.

Auch ist dann als jugendlicher Ersttäter nicht mit einer Führerscheinsperre zu rechnen.

Zeige dich kooperativ, geständig und vor allem reumütig.

Hat dir dein Freund die 125er freiwillig überlassen? Hat er gewusst, dass du keine Fahrerlaubnis hast?

Wenn ja, dann kommt auf ihn die gleiche Strafe zu wie auf dich, wenn er der Halter ist.

Ist der Halter aber ein Elternteil deines Freundes, dann solltet ihr diesen schon mal vorwarnen. Dann muss dieser sich nämlich die unangenehmen Fragen gefallen lassen und wahrscheinlich nachweisen, dass er von eurem Tun und Handeln nichts gewusst hat.

Viele Grüße

Michael


Sie haben das kleinere Übel! Da entscheidet ein richter dass Sgtrafmaß.

Viel mehr Ärger kommt auf den Freund zu, der Ihnen sein Kraftrad überlassen hat, ohne sich davon zu überzeugen, dass Sie einen Führerschein besitzen!


Nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht unter Strafe; wer sein Fahrzeug an jemanden herausgibt, der keinen Führerschein hat, muss ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe rechnen, da er den Tatbestand des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht”.
 Im Fall eines Schadens werde der
Haftpflichtversicherer, der für den Fremdschaden einzustehen habe, sicherlich versuchen, Regress bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe beim Fahrer und auch beim Autohalter selbst zu nehmen.


Das stimmt nicht, dieser Tatbestand ist frei erfunden.

Man ist eben nicht verpflichtet, den FS von jemand zu Kontrollieren, bevor man ihm ein Fahrzeug ausleiht.

@MarKing93

Troll?

§21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

@migebuff

Es ist leider so, das hier viel dummes Zeug erzählt wird.

@MarKing93

Doch, der Fahrzeughalter muss im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vorher prüfen, ob der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Macht der Halter dies nicht, muss er damit rechnen, dass ihm fahrlässiges Handeln vorgeworfen wird. Das ist nach § 21 StVG, Absatz 2, Punkt 1 ebenfalls eine Straftat.

In diesem Fall hier und bei einem Freund ist aber ziemlich sicher davon auszugehen, dass dieser sogar wusste, dass die benötigte Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist.

Dann ist das nicht mehr fahrlässig und es erwartet den Fahrer und den Halter die gleiche Strafe.

Gruß Michael

Viel mehr Ärger kommt auf den Freund zu

Das ist allerdings auch nicht richtig, denn es kommt auf den Halter der gleiche Ärger zu wie auf den Fahrer.

Ist der Freund nicht der Halter, sondern ein Elternteil, was bei Kleinkrafträdern sehr oft der Fall ist, dann nicht einmal das.

Dann muss sich das Elternteil als Halter den unangenehmen Fragen stellen.

Gruß Michael

geldstrafe und sozialstunden- autoführerschein steht auf der kippe.  dein freund bekommt aber auch noch eine strafe- ausser er sagt du hast ihm das motorrad geklaut ( dann ist er zwar raus, aber du bekommst dann noch einen oben drauf wegen diebstahl ) 

Soweit ich weiß Geldstrafe und das du dein Autoführerschein erst später oder garnicht machen darft