Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Probefahrt?

6 Antworten

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach Paragraf 21 StVG, wenn man im öffentlichen Verkehrsraum ein Fahrzeug führt, für das man keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. 

Das führt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten für die Wiedererteilung einer neuen FE. 

Zudem wirst Du noch eine Geldstrafe i.H.v etwa 30 - 40 Tagessätzen als Ersttäter bekommen. Bis zu 90 TS wären theoretisch möglich. 

Hallo TomHR,

in diesem Fall leitet die Polizei sowohl gegen Dich wie auch gegen den Halter des Fahrzeuges ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist es unter Umständen möglich, dass Du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, so das Du weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

verurteilt wirst sondern nur eine

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, könntest Du noch relativ glimpflich davon kommen.

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Im Bezug auf Deine Prüfung nächste Woche hätte das Wahrscheinlich keine Auswirkungen, da bis dahin die Fahrerlaubnisbehörde noch gar keine Kenntnis von dem Vorfall erhalten wird. Und ein nachträglicher Entzug der Fahrerlaubnis ist recht unwahrscheinlich.

Trotz allem würde ich an Deiner Stelle keine Straftat begehen, nur um mal ein Fahrzeug Probe zufahren!

Schöne Grüße
TheGrow 

Zwei Folgen hatte ich vergessen.

Eine Verurteilung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat

  • 2 Punkte und
  • einen Eintrag als A-Verstoß

zur Folge.

Hast Du die Probezeit (2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis A1) noch nicht beendet, führt der A-Verstoß dazu,

  • dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird
Ohne Fahrerlaubnis gefahren: Die Strafe ist hoch !!! 1/2 -1 Jahr Gefängnis steht da drauf oder Geldstrafe so wie für den Verkäufer / Halter der dich hat fahren lassen bekommt die gleiche Strafe . Dann sind auch all deine Füherschein erst mal weg und die Fahrprüfung auch für diese riesen DUMMHEIT !   Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen
So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe.  Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen 1/2 Jahres Bruttolohn als Geldstrafe .

Nicht nur dem Fahrer drohen beim fahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum fahren verfügen, bleiben nicht ungestraft

Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: 

Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

Als Halter sind Sie für den Einsatz Ihres KFZ verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. 

Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. 

Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/

Mehrere! Deinen A2 kannste erstmal knicken. Der Verkäufer zahlt auch, weil er sich den Lappen zeigen lassen muss. Geldstrafe, FS sperre. Evt Nachschulung und Punkte in Flensburg...

Erstmal wirst du ne Fette Geldstrafe bekommen und dazu kommt eine Sperre von 6-12 Monaten, in denen du deine Fahrerlaubnis nicht machen darfst.

Die momentan vorhandene Klasse A1 wird zudem auch entzogen werden.