Fahren ohne Fahrerlaubnis + Unerlaubtes entfernen vom Unfallort Jugendstrafrecht?
Hallo,
Im Januar letzten Jahres habe ich mit meiner Inzwischen Ex Freundin eine Spritztour mit dem Auto Ihrer Großelterm gemacht (Schlüssel Hat sie abends aus dem Haus geholt) Unterwegs ist dann eine Radkappe flöten gegangen, dadurch ist der ganze Schlamassel aufgeflogen. Der Opa von ihr Hat dann 2 Tage später Anzeige erstattet. Zuerst stand im Raum Fahren ohne Fahrerlaubnis (stand eine Woche vor der Prüfung) + Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Obwohl ich gar nichts berührt hab o.ä.)
So morgen ist der Gerichtstermin und auf der Klageschrift steht nur noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort .. Werd ich jetzt nur wegen dem letzteren Verknackt oder wegen beidem?
Und welche Strafe erwartet mich? Mein Anwalt weiss da auch nich wirklich Was...
Mir is schon ganz schlecht wegen der Verhandlung zumal ich mit meiner Ex auf keinem guten Fuß stehe. Sie Hat 50 Sozialstunden bekommen kann ich mit dem gleichen rechnen?
7 Antworten
Glaube kaum, dass du wegen einer abgefallenen Radkappe eine Gerichtsverhandlung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bekommst. Fahren ohne FS schon eher, warum das kein Thema mehr sein soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht, obwohl das deutlich mehr wiegt als eine abgefallene Radkappe. Straftat bleibt Straftat, wobei die Radkappe keine sein dürfte! Das Maß der Strafe wird nach Jugendstrafrecht bemessen, das kann man schlecht vorhersagen, das stimmt. Hängt von Richter, deiner Einsicht und Reue und bissel von der Vorgeschichte ab.
Nun wenn es nur um das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort geht, dann musst du nur glaubhaft darlegen, dass du den Unfall nicht bemerkt hast.
Da es sich scheinbar bei diesem Unfall um den Verlust einer radkappe handelt ist es sicherlich denkbar, dass du es nicht bemerkt hast.
Wenn also festgestellt werden kann dass du es nicht bemerkt haben könntest, dann ist es durchaus möglich, dass es zu einem Freispruch kommt.
Dein Anwalt hat keinen Plan? Der muss ja gut sein :D
Kriegst zumindest eine Führerscheinsperre ... ist auch richtig so.
Ich denke mal eine Geldstrafe und Sozialstunden. Möglicherweise eine Führerscheinsperre
Ja, den führerschein kriegt er die nächsten jahre nicht. MPU wird dann notwendig sein. Geldstrafen werden nir bei einem verdienst in betracht gezogen. Ohne einnahmen werden es sozialstunden. Es werden mehr, da du der fahrzeugführer warst.
Übrigens fliegt eine radkappe nicht einfach grundlos ab, du bist also wo gegen gefahren.
Bei dem ist nicht die fehlende Radkappe das Problem, da fehlt was ganz anderes. Nennt sich Verstand.
Eine Geldstrafe ist im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen.
Ein Blick in die Glaskugel bringt leider auch kein für dich befriedigendes Ergebnis. Wenn schon dein Anwalt, der deinen Fall ausgiebig kennen sollte nicht sagen kann, was dich erwarten könnte, dann hilft nur doch ein Termin beim Hellseher.
Nicht unbedingt. Die Dinger lösen sich auch schonmal bei Bodenwellen.
Kann natürlich sein, dass die Radkappe irgendwo gegen geflogen ist.