Fahren ohne ESD Motorrad

2 Antworten

Fahren ohne ESD ist eine extrem dämliche Idee die Dir ein fettes Bußgeld, Punkte, eventuell Gutachterkosten, Sicherstellung und Transportkosten usw einbringt.

Fährst Du mit kaputtem Auspuff (verrostet) is er halt kaputt, kost Bußgeld, Mängelbericht.

Montierst Du ihn ab und fährst haben wir nen Vorsatz, da wird alles gleich teurer, fieser, heftiger. Schon bei ausgebautem db-eater sind die fies. Ohne ESD drehen die Dich durch den Fleischwolf.

PS und dabei ist denen die Lautstärke der Nachbarsharley völlig wurscht. Die is wahrscheinlich eh legal.

Das ist führen eines Fahrzeugs im nicht fahrbereiten Zustand.

Das gibt eine Geldbuße in der Verkehrskontrolle, bei einem Unfall kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Also mit einer Geldbuße könnte ich ja leben, aber ohne Versicherungsschutz...ne, wär zu arg! Was mich dann aber wundert wäre, der ESD ist ja nicht Sicherheitsrelevant und da ich auch keinen KAT brauche dient der ESD sowieso nur als geringfügige Lärmminderung. Als Info: Bei einem Motorrad ist der KAT oft mit dem Verbindungsrohr und dem ESD verschweißt :)

Das mit dem Versicherungsschutz ist falsch!

Richtig ist jedoch, dass durch das Fahren ohne ESD die Betriebserlaubnis erlischt und Du damit rechnen MUSST, dass das Weiterfahren untersagt wird!

@racef0x

ERGO: Kumpel mit Transporter/Anhänger anfordern? :D Wie sieht´s den aus mit Mängelbescheid oder so? Und wielange ist da die Frist, das Motorrad beim TÜV vorzuführen?

@wildehilde00

Kommt drauf an, wie gross der Mangel ist! Kann zw. 1 und 4 Wochen betragen!

@racef0x

Nur der ESD sonst passt alles :)

Wer verbreitet immer wieder diesen 'Schwachsinn mit der Versicherung?

@Effigies

Weil es stimmt. Unter Umständen kann der Versicherungsschutz bei Fahren eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs erlöschen.

@qugart

Nur, wenn der "nicht verkehrssichere" Teil des Fahrzeugs kausal für einen Unfall war (und zwar ausschliesslich) und selbst dann verliert man nur den Kasko-Versicherungsschutz! Jedoch kann es u. U. möglich sein, dass die Versicherung Regressansprüche stellt! In dem Fall ist das jedoch absolut ausgeschlossen!