Fahren nach Zwangsstilllegung (angeblich besteht wieder Versicherungsschutz)?

6 Antworten

Wenn Plakette nicht drauf ist, ist das Fahrzeug stillgelegt. Er darf nur zur Wiederanmeldung zur Zulassungsstelle fahren. Sonst macht er sich strafbar. Egal ob Versicherung bezahlt ist oder nicht. Ohne Plakette darf er nicht fahren und Versicherung wird jede Zahlung ablehnen. 

Ist dies automatisch Fahren ohne Versicherungsschutz? Oder kann es auch nur nach Bussgeldkatalog mit 70 Euro und 1 Punkt geahndet werden? 

Ohne Versicherungsschutz wird teuer .x Tagessätze oder sogar Knast. Dann verliert er auch seinen Job im Sicherheitsdienst. 

Aber wie gesagt, auf meine Bitten hin hat er nur abwiegelnd reagiert. 

Die andere Seite ist ohne Versicherungsschutz ist er eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Und dies möchte ich auch nicht. 

Selbst wenn hier eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle übermittelt wurde, besteht der Versicherungsschutz erst ab Wiederzulassung. Siegel abgekratzt - ergo ist das Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen.

Ja, er fährt ohne Versicherung und vielleicht auch ohne Zulassung.

Und stillgelegt ist es doch definitiv bis das wieder neue Plaketten auf dem Nummernschild sind? !?

J A

SAG ihm doch wenigstens, dass du ihn anzeigen willst oder überzeug ihn, dass es unverantwortlich ist, so durch die Gegend zu fahren.

Das  habe ich schon. Aber darauf meinte er nur dass er Versicherung habe, nur die Formalitäten noch nicht erledigt wären, bla bla bla.

Einsicht gleich null. Es ist ja  (fast) alles in Ordnung 😕. Denn ohne Versicherungsschutz würde er natürlich nicht fahren, aber der bestände. Er habe bezahlt und durch einen Fehler der Versicherung sei es zum Abkratzen gekommen. Und dies habe die Versicherung bestätigt 😎. Hmmm. 

@Neelina

Also seeeeeehr spät bezahlt.