Fahren mit Standlicht+Nebelscheinwerfer?

4 Antworten

Nein. Manche tun es, weil es cool aussieht (lässt das Auto tiefer wirken), aber erlaubt ist es nicht. Neblscheinwerfer sind auch kein Ersatz für defektes Abblendlicht, das ist halt so schnell wie möglich zu reparieren, am besten sofort (im Zweifel Tanke mit Tankwartservice anfahren). Der Grund ist schon ganz einfach: Abblendlicht leuchtet um ein vielfaches weiter, als das Nebellicht. Du würdest schon keine Fußgänger mit Reflektor-Kleidung mehr am weiteren Horizont sehen, wenn du nur mit Nebellicht fährst, geschweige denn Fußgänger ohne Reflektor-Kleidung oder Wildwechsel. Mit Abblendlicht jedoch schon. Während der Fahrt hat das Licht entweder ganz aus zu sein oder wenn Licht erforderlich ist aufgrund der Witterungsbedingungen oder Abenddunkelheit, komplett an zu sein, also mit Abblendlicht.

Die Nebelscheinwerfer dürfen übrigens nicht nur bei Nebel, sondern auch bei schlechten Sichtverhältnissen (enorm starker Regen) verwendet werden. Nur die Nebelschlussleuchten sind nur bei Nebel einzuschalten und zwar bei solchem, bei dem die Sichtweite unter 50m fällt (und man entsprechend auch nur noch mit 50km/h unterwegs sein sollte). Aber halt immer mit Abblendlicht.

Bei extrem starkem Nebel (der besagte Nebelschlussleuchtennebel mit Sicht unter 50m) kann es passieren, dass das Abblendlicht im Nebel schon gegenblendet, ausschalten darf man es trotzdem nicht. Ich drehe dann immer die Leuchtweitenregulierung (normal als Niveauregulierung führ Fahrten mit Anhänger oder schweren Lasten im Kofferraum gedacht) auf ganz runter.

Bei extrem starkem Nebel (der besagte Nebelschlussleuchtennebel mit Sicht unter 50m) kann es passieren, dass das Abblendlicht im Nebel schon gegenblendet, ausschalten darf man es trotzdem nicht.

Stimmt nicht, man darf unter diesen Umständen nur mit den Nebelscheinwerfern plus Standlicht fahren.

Es gibt nur eine Bedingung unter der man nur die Nebelscheinwerfer in Verbindung mit den Begrenzungsleuchten ohne das Abblendlicht beim Fahren benutzen darf, siehe dazu §17 StVO:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Nein, die Begriffe sind doch schon selbsterklärend.