Fahren auf falscher Straßenseite mit Fahrrad

13 Antworten

Das "Falschfahren" wird mit EUR 20,00 noch viel zu günstig belegt; dadurch passieren viele Unfälle, die oft schlimm enden. Die "Geisterfahrer" kommen für die PKW-Lenker aus dem Nichts; weil niemand damit rechnet, daß jemand gegen die Fahrtrichtung fährt.

Das Gesetz funktioniert leider wirklich nicht; es wird nämlich viel zu wenig kontrolliert und geahndet; dadurch verliert die Strafandrohung ihre Wirkung ".. hunderte Schüler auf der falschen Seite fahren.."

Ich hoffe immer, daß mir nicht mal so'n Voll... in die Seite kracht - war des öfteren schon mal eng und ich versuche sogar, als eine der wenigen, auch darauf zu achten.

Ich halte es nicht für verwerflich, wenn man bei einer sehr kurzen Strecke eine Ordnungswidrigkeit begeht, anstatt zweimal die Straße zu überqueren - sofern man dabei niemand gefährdet oder auch nur behindert. Das ist auch eine Frage der konkreten örtlichen Gegebenheiten (ist genug Platz?) und der Art, wie man sich dabei konkret verhält.

D.h. wenn man auf dem Radweg in falscher Richtung fährt, muss man an z.B. an Einfahrten noch mehr auf auf Autos etc. achten, ausweichen, wenn ein Radfahrer entgegen kommt, und auch besonders auf Fussgänger achten, die aus dieser Richtung nicht mit einem rechnen.

Oder man fährt in annähernd Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg (was weniger Platz braucht und daher auch weniger stört, als wenn man das Fahrrad schiebt), drängelt dabei nicht, sondern ist besonders vorsichtig auch wieder an Ausfahrten und Hauseingängen, bewegt sich quasi wie ein Fussgänger. Man ist verantwortlich, wenn etwas passiert.

Diese besondere Vorsicht führt letztlich auch dazu, dass das auch für den, der die Ordnungswidrigkeit begeht, wirklich nur für einen sehr kurzen Weg sinnvoll ist, maximal bis zum Ende des Blocks (als ohne Überquerung von Straßen).

Wird man dabei von der Polizei angehalten, zahlt man selbstverständlich. Denn man hat kein Recht darauf, sich so zu verhalten. Ich denke aber, die meisten Polizisten ahnden das auch nur, wenn sie eine Gefährdung sehen, weil man die Ordnungswidrigkeit begeht, ohne sich dabei besonders vorsichtig zu verhalten.

Es ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, aber das heißt nicht, dass man für eine weniger Schlimme Übertretung der StVO nicht belangt werden kann.

Und dass du als Fahrradfahrer mit 20 € davonkommt, sollte dir eine Lehre sein. Stell dir vor, ein Auto führe nur 100 m auf der falschen Seite. Das wäre schnell eine Gefahr für Leib und Leben anderer.

Einen Trick drumrum zu kommen gibt es nicht, wenn die Polizistin deine Personalien aufgenommen hat. Du bist im Unrecht und musst daher zahlen.

Und nur, weil die anderen hundert Schüler es falsch machen, musst du das ja nicht nachmachen. Sei ein Vorbild und mach es künftig richtig.

Ist die Ampel wirklich so weit weg, oder ist der große Umweg nur gefühlt? Falls sie weit weg ist, könntest du ja eine Petition für eine sicherere Überquerung der Straße direkt an der Schule starten. :) Oder du läufst die 100 m in die falsche Richtung künftig, statt sie zu fahren.

Würde ich auf der rechten Seite fahren müsste ich entweder einen großen Umweg zur nächsten Ampel fahren oder die Straße überqueren.

Die dritte Möglichkeit hast Du vergessen: Du kannst die 100 Meter laufen.

Also soll ich lieber eine stark befahrene Straße überqueren, anstatt diese 100m auf der falschen Seite zu fahren? Was ist wohl gefährlicher?

Einem 16-Jährigen kann man schon zutrauen, eine Straße unfallfrei zu überqueren. Die von Dir geschilderte Situation ist weder ein besonderer Fall noch eine Rechtfertigung für einen Verstoß gegen die StVO.

Hinzu kommt das täglich mehrer hundert Schüler auf dieser "falschen" Seite fahren.

Ja und? Die Anführungszeichen beim Wort falschen kannst Du getrost weglassen. Stell Dir vor, da wird ein Autofahrer mit 70 statt 50 erwischt und versucht sich herauszureden, dass da hunderte von Fahrzeugen zu schnell fahren. Was würdest Du von dieser Ausrede halten?

Auch habe ich nur einen Überweisungsschein bekommen. Dort stehen nicht meine Personalien drauf, nur die Ordnungswiedrigkeit und die Unterschrift eines Polizisten.

Wo ist das Problem? Man wird schon prüfen, ob Du bezahlst. Ansonsten kommt eine weitere Aufforderung. Bedenke, dass es nicht billiger wird.

Ich sehe es einfach nicht ein für etwas zu zahlen, was keine Straftat ist.

Überhöhte Geschwindigkeit, Falschparken, das Nichtbachten der Vorfahrt - all das sind keine Straftaten, aber Ordnungswidrigkeiten. Das Fahren auf der falschen Straßenseite ist auch eine Ordungswidrigkeit. Nicht nur Straftaten kosten Geld.

Natürlich ist es verboten auf der falschen Seite zu fahren, doch sieht man in diesem Fall, dass das Gesetz nicht immer funktioniert.

Erklärst Du mir bitte, was am Gesetz nicht funktioniert? Ladendiebstahl ist auch verboten, kommt aber immer wieder vor. Viele werden nicht mal erwischt. Funktioniert deshalb ein Gesetz nicht?

Gibt es irgenteinen Trick mir diese 20€ zu sparen?

Ja. Ganz schnell auswandern.

Du kannst natürlich die Zahlung verweigern aber ganz ehrlich, wird reden von 20€, ich würde da jetzt lieber nichts riskieren. Lass dich beim nächsten mal nicht erwischen