Fahre einen Sattelzug mit zul. Gesamtgewicht von 40 To. Leer wiegt der Zug ca 12 To, darf also 28 To zuladen. Frage, bitte weiter lesen.?

123 - (LKW, Verbotsschild)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dein im Bild übermitteltes Verkehrsverbot ( Zeichen 253 ) nur mit einem schriftlichen Zusatzzeichen "bis 14 T" ergänzt wurde, so sind für diese Brücke sämtliche Fahrzeuge / Züge mit einem ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht über 14 Tonnen ausgeschlossen ohne deren tatsächlicher Gewichte zum Zeitpunkt der Durchfahrt.

Für sich alleine ( ohne Ergänzungshinweis ) nennt Zeichen 253 ein allgemeines Streckenverbot für FZG mit zul. GesGew. über 3,5 Tonnen.

Rücksicht auf das tatsächliche Gewicht ( Fahrzeug / Zug ) mitsamt Ladung und somit unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht würde das Verkehrsverbot ( Zeichen 262 ) geben. ( zur tatsächlichen Achslast entsprechend "Zeichen 263" )

Ist auch meine Meinung, die 14 To beziehen sich aufs zul. Gesamtgewicht, also darf ich ohne Ladung mit 12 To auch nicht drüber fahren.

@Misterblue75

Bei Deinem im Bild angegebenen Zeichen 253 mit Zusatzzeichen  "14T" ( in schwarzer Schrift auf weissem Grund ; als Rechteckiges Zusatzzeichen unter 253 angebracht )  ist das absolut richtig @Konzulweyer

Mit einem Fahrzeug / Zug über 14 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht darfst Du diese Strecke dann nicht befahren.

@Parhalia

Ja, es ist das kleine weise Zusatzschild mit 14 To in schwarz. Hab auf die schnelle kein passendes Bild im Internet gefunden.

@Misterblue75

Dann ist es aber richtig in dieser Erörterung mit dem Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges / Zuges für das Streckenverbot. 

Mit Deinem eingangs erwähnten Fahrzeug darfst Du diese Strecke nicht befahren.

Stehen die 14t als Zusatzschild darunter, so zählt das zulässige Gesamtgewicht.

Würden die 14t im Schild stehen, z.B. Schild-Nr. 262, so würde es sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen.

Wobei anzumerken ist, dass beim tatsächlichen Gewicht Fahrzeug und Anhänger, bzw. beim Sattel Zugmaschine und die Aufliegerachsen, getrennt betrachtet werden. So würde bei Schild 262 mit einer Inschrift von 14t tatsächlich 28t erlaubt sein, wenn den keines der einzelnen Fahrzeuge 14t überschreitet. Z.B. LKW max.14t + Anhänger max. 14t, bzw. Sattelzugmaschine max. 14t und Trailerachsen max.14t.