Fahne ins Fenster hängen, verboten?

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Da hat dein Nachbar fast Recht. Der Vermieter kann tatsächlich Veränderungen, auch temporärer Art, an der Fassade untersagen. Ob er dafür gleich kündigen kann, hängt von vielen Parametern ab. Wenn du ein Wiederholungstäter bist, sprich dass du schon bei der letzten Welt- oder Europameisterschaft das gemacht hast und der Vermieter dich abgemahnt hat, dann kann er auch wegen der Fahne die Kündigung aussprechen, mit Aussicht auf Erfolg bei einer späteren etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Natürlich darfst Du eine Fahne ins Fenster hängen.

Solange sie niemanden auf den Kopf fällt, wird es auch keinen Ärger geben.

Unsinn, das ist nicht verboten.

Es ist gesetzlich nicht verboten, aber vielleicht hat der Vermieter irgendwelche komischen eigenen Regeln.

Vermutlich verbietet Dir der Mietvertrag, dauerhafte Veränderungen der Fassade vorzunehmen. Was Du an bzw. in Dein Fenster hängst, ist dagegen ganz allein Deine Sache, solange Du damit keinen Straftatbestand erfüllst. Bei einer handelsüblichen D-Flagge ist da nichts zu befürchten.