Fällt eine Nichtabnahmeentschädigung für die Bank an?

7 Antworten

Wenn du sowieso auf der Suche nach einer Immobilie bist und in absehbarer Zeit etwas findest, wäre es möglicherweise am Sinnvollsten den abgeschlossenen Darlehensvertag für das nächste Objekt zu verwenden.

Sprich doch einfach mal mitt deinem Bankberater darüber. Der würde dich ja gerne als Kunden behalten.

Für eine Immobilienfinanzierung ist eine unfangreiche Risikoprüfung erforderlich. Das muss dann natürlich irgend jemand bezahlen.

Sehr geehrte/r Sarakal8,

im Regelfall fällt bei einer mit einer Darlehensgeberin abgeschlossenen Immobilienfinanzierung, für welche die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss bereits abgelaufen ist, eine Nichtabnahmeentschädigung an. Ausnahme: Sie haben einen für Sie unverbindlichen Vertrag geschlossen, in dem Sie ausdrücklich Ihre Zusage auf Inanspruchnahme des Darlehens vom Zustandekommen des Kaufvertrags abhängig machten.

Bei einer Immobilienfinanzierung darf die Darlehensgeberin, sofern diese durch ein Grundpfandrecht besichert werden sollte und zu für grundpfandrechtliche Darlehen üblichen Konditionen gewährt werden sollte, den wirtschaftlichen Nachteil als Schadensersatz verlangen. Bei allen anderen Finanzierungen ist die Zinsentschädigung extrem nach oben beschränkt, maximal 1% des Darlehenskapitals. Lesen Sie bitte die §§ 502, 503 BGB.

Aus einer Zinsentschädigung kann eine rechtsfehlerhafte Widerrufsbelehrung retten. Jeder Verbraucherdarlehensnehmer ist bei Abschluss eines Darlehens über das Widerrufsrecht zu belehren. Hat die Bank falsch belehrt, so läuft die Widerrufsfrist nicht an und es kann jederzeit widerrufen werden. Allerdings dürfte eine fehlerhafte Belehrung bei neu abgeschlossenen Verträgen eher die Ausnahme sein. Ansonsten könnten noch fehlerhafte oder gar fehlende Pflichtangaben, welche einem Verbraucherdarlehensnehmer vor Vertragsschluss gemacht werden müssen, eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ohne Zinsentschädigung ermöglichen.

Für die Antworten auf alle diese Fragen empfehle ich einen im Kapitalmarktrecht gut beheimateten Anwalt hinzuzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt

Ja! Sie müssen der Bank die vereinbarte Entschädigung zahlen. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch gegen den Verkäufer auf Schadenersatz, falls der den Kaufvertag hat platzen lassen. Aufwendungen die Sie im Vorfeld eines Vertragsabschlusses getätigt haben, sind Ihr eigenes Risiko. Eine Ausnahme hinsichtlich zivilrechtlicher Ansprüche auf Schadenersatz könnte sich aus klaren schriftlichen Vereinbarungen dazu mit dem Verkäufer ergeben; ein Anspruch auf dingliche Übertragung hingegen besteht nicht!. 

Wenn es sich um eine "normale" Immobilienfinanzierung handelt, bei der ein fester Zins für eine bestimmte Zeit (Festschreibungszeit) vereinbart wurde fällt mit Sicherheit eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bitte unbedingt mal im Darlehensvertrag nachsehen. Dort ist auch im Kleingedruckten geregelt, ob eine anfällt. Wenn Du viel Glück hast und der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen wurde, kannst Du evtl. sogar noch von Deinem Widerrufsrecht Gebraucht machen. Frist: 14 Tage. Wenn Du bei allen noch nicht sicher bist: Anruf bei der Bank.