Fällt d.Geld aus der Steuerrückzahlung 2016 zwischen mir (hinterbliebene Ehefrau) und meinen Kindern bereits in die Erbmasse, obwohl mein Mann erst 2017 starb?

3 Antworten

Das Geld wäre ob lebend oder tot sowieso erst in 2017 geflossen. Um eine klare Abgrenzung zu machen, wäre hier die getrennte Veranlagung sinnvoll gewesen. So wäre die Rückzahlung an deinen, nun verstorbenen Mann, Erbmasse und du hättest deinen Teil für dich gehabt. Nun musst du dich mit den Miterben auseinandersetzen.

Wenn deine Kinder noch minderjährig sind, kommt das zuständige Amtsgericht ins Spiel, um die Interessen der Kinder zu vertreten.

Hattet ihr ein Testament?


Die Erbengemeinschaft tritt an die Stelle des Ehegatten. Das heißt die Erbengemeinschaft bekommt die Steuerrückzahlung die der Erblasser erhalten würde.

Wie die Steuerrückzahlung zwischen den Ehegatten bzw. der Withwe und der Erbengemeinschaft verteilt wird, hängt davon ab, wer über das Jahr zuviel Steuern gezahlt hat.

Relativ einfach ist es, wenn ein Ehegatte keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte und somit auch keine Steuern bezahlt hat. Dann muß der andere Ehegatten allein die Steuern zahlen und erhält auch die Erstattung.

Ansonsten kann eine Verteilung der Steuerlast im Verhältnis der Steuerlasten bei getrennter Veranlagung erfolgen. Die Steuervorauszahlungen sind natürlich immer den anzurechnen, der diese geleistet hat.

Das Finanzamt kann bei gemeinsamer Veranlagung an jeder der Ehegatten zahlen und von jeden die Begleichung der Steuerschulden fordern. Die interne Ausgleichung ist den Finanzamt schlicht egal. Letztlich ist bei der Steuererklärung das Konto mit anzugeben. Die Steuererklärung muß aber auch von allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft unterschrieben werden.



ja, natürlich fällt es in die Erbmasse. Warum denn wohl auch nicht? 

Wer sollte es denn sonst bekommen?