Fällt das unter Schwarzarbeit?

8 Antworten

Hallo,

Die Gefahr besteht durchaus.

Keine Schwarzarbeit ist nur dann anzunehmen, wenn die Hilfeleistungen durch Angehörige und Lebenspartner, die Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe oder Gefälligkeit erbracht wurd und wenn die Tätigkeit nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist, d. h. höchstens gegen ein geringes Entgelt erbracht wird.

Das bedeutet, wenn Sie Ihrem Kollegen aus Gefälligkeit helfen und dabei auch nur ein Gefälligkeitsentgelt erhalten, dann liegt keine Schwarzarbeit vor.

Solange du nicht bezahlt wirst für die Arbeit nein.

In deinem Urlaub kannst du machen was du willst, ob du da nun jemandem beim renovieren hilfst, ins Altersheim gehst und alten Menschen gesellschaft leistest, zu Hause im Bett liegst oder nach Bali fliegst ist komplett deine Sache und geht deinen Chef nichts an. Selbst wenn er es erfährt, ist es absolut nicht schlimm. :)

Kann er mich nicht abmahnen ich bin ja noch Azubi im 1 Lehrjahr weil im Internet liest man immer wieder man darf während der Urlaubszeit nicht arbeiten gehen

@Timonjjh

Du gehst doch gar nicht arbeiten. Ich weiß nicht, was du willst.

@Timonjjh

Ja richtig, das denke ich mir auch.

Wenn du das als Freundschaftsdienst machst, (also ohne Geld) kann dir das niemand verbieten. Du lernst sogar etwas dabei.

Aber Baustellen werden auch gerne mal kontrolliert.

solange er dich nicht bezahlt : Nein. Helfen darf man immer ;)

Darf man dafür den Urlaub nehmen ?

@Timonjjh

Ja!

Im Allgemeinen ist während des Urlaubs nur keine auf Erwerbstätigkeit gerichtete Arbeit erlaubt.