Fachbücher und AfA!
Ich verstehe das nicht, wie man Fachbücher als Gewerbetreibender verbucht / abschreibt. Es geht nicht um Umlaufvermögen, sondern um Nachschlagswerke für die eigene Arbeit.
Ich habe folgende Probleme:
Ich habe gelesen, dass angeschaffte Fachbücher auch Anlagevermögen sind. Wie ist die Nutzungsdauer? In der AfA-Tabelle gibt es keinen Wert. Es geht nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter, sondern um Nachschlagewerke die über 1000 Euro kosten. Wieso gibt es dazu keinen AfA-Wert? Ist das so ungewöhnlich (früher war die Grenze ja 410 Euro und auch dazu finde ich keine AfA, obwohl es durchaus Bücher gegeben hat, die teurer waren)? Oder sind Bücher gar kein Anlagevermögen? Verbrauchsgut?
Sollten Bücher Anlagevermögen sein: Muss ich als Unternehmer, der ja bei Büchern über 150 Euro dann grundsätzlich einen über 5 Jahre abzuschreibenden Sammelposten bilden müsste, auch dann das Buch in den Sammelposten einstellen, wenn es sich etwa um das Buch "Lohnsteuer 2009" handelt und ich mir dieses jedes Jahr (aber natürlich: 2010, 2011 etc.) neu kaufe? Ich denke schon. Jedenfalls finde ich keine Ausnahme. Die Postenabschreibung scheint total starr zu sein.
2 Antworten
Fachbücher sind kein GWG sondern werden unter (Fach-)Zeitschriften verbucht und fertig. Allenfalls könnte man darüber streiten, ob etwa hochwertige Nachschlagewerke in mehreren Bänden (die man ja auch nicht jährlich erneuert) als Anlagevermögen zu bewerten hat, aber i.d.R. kräht da kein Hahn danach.
kopfkratz
Bei sehr teuren Büchern wäre es natürlich denkbar, selbige ins Anlagevermögen zu übernehmen und über die übliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Andererseits müsste man das im Einzelfall von Art und voraussichtlicher Nutzungsdauer des jeweiligen Buches abhängig machen. In aller Regel liegt Fachliteratur ja eher so im Bereich uner der GWG-Grenze von netto € 150.--, so dass sich diese Frage ohnehin nicht stellt. Bei technischen Dokumentationen o.ä. kann das natürlich schon darüber liegen - dann wäre es als Posten in den Jahrespool einzustellen und entsprechend über 5 Jahre verteilt abzuschreiben. In der betrieblichen Realität wird man das aber wohl eher als Fachzeitschrift oder Betriebsbedarf charakterisieren und damit zur simplen BA machen.
ja find ich auch
Aber wieso ist es kein Anlagevermögen? Einleuchten will mir das nicht.