Fachabitur bei der Polizei?

3 Antworten

2. Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
2.1 Regelaufstieg
Ein Aufstieg über den Besuch der Fachhochschule ist möglich bei Beamten des mittleren
Dienstes, die nach dem Ende der Probezeit im mittleren Dienst eine Dienstzeit
von 3 Jahren (bisher 4 Jahre) zurückgelegt haben. Wie bisher ist eine Verkürzung um
jeweils ein Jahr möglich beim Vorliegen eines zum Hochschulstudium berechtigenden
Schulabschlusses oder bei einem „gut“ in der Laufbahnprüfung des mittleren
Dienstes.
2.2 Prüfungserleichterter Aufstieg
Gem. § 31 Abs. 5 Laufbahnverordnung ist der prüfungserleichterte Aufstieg möglich
für Beamtinnen und Beamte, die
 seit mindestens 2 Jahren in der Besoldungsgruppe A9 sind oder in Besoldungsgruppe
A8 sind und seit mindestens 2 Jahren A9 mD-Aufgaben wahrnehmen.
 zu einer Qualifizierung zugelassen werden, die mindestens mit der Note „ausreichend“
beurteilt wird
 anschließend an einem mindestens dreimonatigen Aufstiegslehrgang mit abschließender
Prüfung erfolgreich teilnehmen.
Neues Laufbahnrecht
Das bisherige Mindest- und Höchstalter sowie das Erfordernis einer Bestbeurteilung
sind ersatzlos weggefallen.

Nein. Dafür fehlt dir 1 theoretisches Jahr. Dafür musst du dich intern bewerben. Da geht aber auch erst nach ein Paar Jahren im mittleren Dienst.

Gruß S.

Nein und wechseln geht eh nicht du musst dich durch leistungen dazu qualifizieren und dich intern nochmal bewerben da würden 3 jahre abitur schneller gehen