F30 rdks pflicht?

2 Antworten

An sich bräuchte dein Auto das vom Baujahr her nicht. Aber da das damals offenbar als Extra mitbestellt wurde oder jedenfalls verbaut war, müssen auch die zugehörigen Räder entsprechend mit den Sensoren ausgerüstet sein. Kurzum, ist es verbaut, muss es genutzt werden und einsatzbereit sein.

Verpflichtend ist ein RDKS für alle Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. November 2014 und alle Modelle mit Typprüfung ab dem 1. November 2012. 

Da es den BMW F30 schon vor 2012 gab und die EZ deines Fahrzeugs vor 2014 war, ist er nicht betroffen. Jedoch könnte es sein, dass, wenn Du die RDKS-Ventile weglässt, die Kontrollleuchte aufleuchtet.