Exmann will 50.000€ Zugewinnausgleich
Hallo. Ich war 20 Jahre lang verheiratet. Mein Exmann hat mit mir in dem Haus meiner Eltern gelebt. Das Haus gehört zur Hälfte mir. Die andere Hälfte gehört meine Eltern, die noch leben. Seit zwei Jahren lebe ich von meinem Exmann getrennt und mein Exmann ist ausgezogen. Wir haben eine gemeinsame Tochter und teilen uns das Sorgerecht. Er hat sich nie an anfallenden Kosten beteiligt, sprich: Miete, Wasserkosten, Kitageld , Einkauf von Lebensmitteln. Jedoch wurde die Wohnung während der Ehe etwa zweimal renoviert. Das heißt tapeziert, gestrichen, Boden verlegt, das Bad gefliest, Etage angebaut etc. Diese Arbeiten hat er überwiegend übernommen. Die Materialkosten habe ich bezahlt. Nun behauptet die Anwältin von meinem Exmann, dass dies zur Wertsteigerung des Hauses beigetragen hat und dafür verlangt sie 50.000€ für meinen Exmann. Das heißt im Grunde will sie mir seine Arbeitskraft nachträglich in Rechnung stellen. Was meint ihr? Hat sie recht, kommt sie damit durch? Kennt jemand einen ähnlichen Präzedenzfall? Vielen Dank für eure Hilfe und Mühe.
14 Antworten
Du schreibst leider nicht, wie Du die Hälfte des Hause bekommen hast. Wenn Du diese Hälfte bereits bei Beginn der Ehe hattest oder von den Eltern geschenkt bekommen hast gehört es Dir und hier von Zugewinn zu sprechen ist kaum gegeben, da die ganze Struktur des Hauses in den 20 Jahren sich nicht gebessert, sondern im Gegenteil gelitten hat und die meisten der Erhaltungsmaßnahmen, wie Du sie beschreibst tragen nicht zur Wertsteigerung bei, sondern es sind Erhaltungsmaßnahmen - allenfalls die angebaute Etage hat zur Wertsteigerung beigetragen. Diese trägt aber je nach Größe nur gering zur Wertsteigerung bei und keinesfalls in der geforderten Höhe. Für diesen Preis bekomme ich hier in Köln ein Eigentumswohnung mit 50 qm.
ich habe 1992 geheiratet und 1995 habe ich die Hälfte von meinen Eltern geschenkt bekommen... also nach 3 Ehejahren. Danke
ich habe 1992 geheiratet und 1995 habe ich die Hälfte von meinen Eltern geschenkt bekommen... also nach 3 Ehejahren. Danke
eine scheidung ist immer auch eine verhandlung und man kann während der scheidung verhandeln wenn er darauf besteht dann läßt du dich nicht scheiden, er will doch die scheidung und da kann man auf jeden fall runterhandeln oder auch gegenrechnen wenn er zusammen gewohnt hat dann müßte er auch mietanteile zahlen und auch renovierungskosten eine ehe ist eine gemeinschaft da muß jeder ran
es kommt drauf an, wie du das Haus bekommen hast. wurde dir die Hälfte geschenkt, oder überschrieben? oder als Erbe vorzeitig gegeben? denn danach richtiet sich die Tatsache, ob dein Mann überhaupt einen Anspruch aufirgendwas hat. ausserdem bekommt er - wenn überhaupt - nur einen ZUGEWINNausgleich. das heußt, nur wenn der Teil deines Hauses heute mehr Wert ist als damals, kann er evtl. einen Anspruch darauf haben. also schnell zum Anwalt....auch wenn das nervt
ich habe 1992 geheiratet und 1995 habe ich die Hälfte von meinen Eltern geschenkt bekommen... also nach 3 Ehejahren. Danke
Zugewinn lässt sich durch ein selbständiges Beweisverfahren mittels gerichtlichen Gutachters ermitteln oder auch nicht. Du solltest da Beweise finden, dass dein EX einen elenden Fusch beim Renovieren abgeliefert hat. Damit ist ein Wertverlust entstanden. Wenn du nur Teileigentümerin bist - wie habt ihr es mit der Mietzahlung an deine Eltern gehalten? Liegt hier eventuell eine Verlustposition zur Gegenrechnung?
Zugewinn an Häusern wird durch 2 geteilt, da hat die Anwältin recht.
Was wurde denn von seinem Gehalt bezahlt? Wo ist das denn geblieben?
Ich würde dir raten, dir auch einen Anwalt zu nehmen.
Wenn ihr keine Gütertrennung habt, dann kannst du nichts gegen rechnen. Es ist schon verwunderlich, dass du 20Jahre für alles aufkommst und er nichts bezahlt.
Wie willst du das denn jetzt auch noch nachweisen, was er alles hätte bezahlen müssen.
Sein Gehalt ist komplett bei ihm selbst geblieben. Er hat es für seine Privat Sachen verwendet. Er war auch etwa drei Jahre arbeitslos in den 20 Jahren, und in der Zeit bin ich für ihn aufgekommen. Ich stelle ihm ja auch nicht die Ausgaben der letzten 20 Jahre in Rechnung. Müsste man das nicht fairerweise gegenrechnen quasi? Danke