Exfreundin anzeigen, weil sie meine Beziehungen zerstört?

11 Antworten

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Es gibt im deutschen Strafgesetz "üble Nachrede" und "Verleumdung". Du brauchst aber einen Zeugen, der bestätigen kann, dass es deine Ex-Freundin ist, die die Lügen erzählt/verbreitet. Ansonsten wird das Verfahren wg. "Aussage gegen Aussage" wieder eingestellt.

Als Profi hinterlässt man keine Spuren.

Aber warum Lügen verbreiten...
Ist es eigentlich strafbar den Partner einer Person glauben zu machen, die Zielperson wäre untreu?

Klassiker, man lässt eine Frau (oder Mann, je nach dem) bei einem zusammen lebenden Paar anrufen, und in eindeutiger Art nach der Person fragen.

also eine anzeige würde ich NOCH nciht machen aber wenn sie es ncohmal macht dann solltest du mit ihren eltern reden und wennn das dann nicht hilft da geh zu polizei!

Frauen wollen Frauen "schützen"... diese Antwort kann nur von einer Frau stammen...

Ja es gibt Rufmord alleine da macht sie sich strafbar bzw wenn sie dich wirklich als Person schädigt,zeig sie an zeig ihr das deiner Freundin das die alle Mittel recht sind um die weg zu bekommen haltet zusammen sowas kenne ich,meistens gewinnen so kranke Leute immer weil sie keine Grenzen kennen.mach deiner freundin klar das ihr zusammen halten müsst das es nur so klappt und warum sie ihr mehr glaubt als dir.was macht deine Ex denn noch??

Rufmord gibt es nicht. Das ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck. Es gibt "üble Nachrede" und "Verleumdung".

drohe ihr eine unterlassungklage an und vielleicht nuzt es was,die kannst du bei gericht anstreben und die kosten kannst du von ihr zurück fordern. nimm alles was du von ihr noch hast hast -e mails-sms-ab-zeugen-usw.dann kannst du alles belegen und ich hoffe es hilft und viel glück.

Ob die Niederlande einen Deutschen Einwohner ausliefern würden?
Da gibt es diese Straftaten wie in Deutschland nicht.
Und wenn jemand vor Gericht geht, muss er immer seine Kosten tragen. Auch wenn er gewinnt, jeder trägt die eigenen Kosten.
Und der Kläger wohl die gesamten Prozesskosten.
Zumindest im Zivilrecht.

Im Strafrecht (aber ohne Beleidigung etc.) mag das anders sein.