Exfreund hat Brief und KfZSchein, Auto läuft auf mich! Er zahlt die Versicherung nicht.

6 Antworten

es gibt mehrere möglichkeiten: du teilst deiner kfz-zulassungsbehörde unter angabe von name und adresse mit, dass er das fahrzeug hat, dann wird die zulassungsbehörde ihn auffordern das fahrzeug umzumelden. die zweite möglichkeit ist die, dass du einen anwalt einschaltest, dieser wird ihm eine frist zur herausgabe der fahrzeugpapiere und des fahrzeugs setzen. wenn er dann nicht reagiert, wird der anwalt das gericht einschalten. oder du beantragst die außerbetriebsetzung nach § 13 IV fzv.

Wenn die Versicherung nicht bezahlt wird, dann meldet die Versicherung der Zulassungsstelle die mangelnde Versicherungsdeckung. Die Zulassungsstelle verschickt einmal einen Brief mit der Aufforderung umgehend für Versicherungsschutz zu sorgen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen, denn ansonsten wird ein Außendienstmitarbeiter der Zulassungsstelle losgeschickt, den Wagen zwangsweise zu entstempeln. Allein der Mahnbrief kostet schon 40 Euro Gebühren und wenn der Typ zur Zwangsentstempelung losgeschickt wird, dann kommen noch mal 50 Euro dazu.

Auf Fahren ohne Versicherungsschutz kann in der BRD sogar Knast stehen.

In Deinem Fall kommen die natürlich bei Dir an und die Kosten laufen dann auch auf Deinen Namen. Die Zulassungsstelle wird zwar die Gebühren nicht weiter einfordern, aber sobald Du ein eigenes Fahrzeug zulassen willst, müssen die Gebühren am Schalter in bar gezahlt werden (ist zumindest bei uns hier in BW so).

Dumme Sache! Läßt Dein Ex mit sich reden? Wenn nicht, würde ich sowohl der Versicherung, als auch der Zulassungsstelle schreiben, wie sich die Sache verhält und darum bitten, sich direkt an Deinen Ex zu wenden, da Du keinen Brief und auch keinen Schein hast.

Übrigens laufen sowohl die Versicherungkosten als auch die Steuern während einer Zwangsabmeldung durch die Zulassungsstelle weiter!!!

Ich würde ihm mitteilen, dass er in eigenem Interesse die Sache in den nächsten 3 Tagen klären und sich den KFZ-Brief, Zulassungsschein und Versicherung auf seinen Namen ausstellen lassen soll.

Tut er es nicht, hast du theoretisch die Möglichkeit ein Anrecht auf den PKW zu erheben, da dein Name auf dem KFZ-Brief steht. Somit könntest du im Extremfall die Schulden der Versicherung zurückbezahlen, wenn du den PKW verkaufst oder wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte.

Zunächst würde ich ihm aber mitteilen, dass du die Versicherung jetzt abgemeldet hast und der Wagen keinen Versicherungsschutz mehr hat (auch wenn du das nicht wirklich machen mußt). Dadurch erhöhst du den Druck.

Sollte er dann noch immer nicht in die Gänge kommen, müsstest du wohl oder übel, nen Anwalt einschalten.

Danke für deine Antwort. Ich habe alles schon versucht. (Habe mit ihm geredet, habe die Versicherung gekündigt allerdings erst zum 1.1.15 möglich, habe die Polizei gefragt) alles ohne Erfolg. Die Zulassungsstelle meinte, dass ich nichts machen kann. Halllloooo???!!! Das gibt es doch nicht. Ich hab ihm gestern nochmal gebeten die Versicherung zu zahlen sonst wird das Auto zwangsabgestempelt. Toll dann fallen die Kosten für mich an. Wieviel? 300€??? Oh man da will man hilfsbereit sein und dann so was!

@danikaro

Dann würde ich ihm wirklich mit nem Anwalt drohen und sagen, entweder er meldet den Wagen um oder du erhebst Anspruch auf den PKW, da dieser ja auf dich gemeldet ist. Ich meine, man kann auch einen KFZ-Brief neu ausstellen lassen, ist aber nicht soooo einfach. Was mir auch noch einfällt ist, wenn du die Kennzeichen abmachst und mitnimmst, dann darf der Wagen nicht mehr auf der Strasse stehen und genaugenommen auch nicht mehr fahren, aber da musst du dir vorher rechtlichen Rat einholen, ob das Sinn macht und ob du damit weiter kommst oder auch wieder nur mehr Ärger bekommst. Ich weiß nicht genau...

@charis0110

Darüber hinaus muss dir klar sein, baut er nen Unfall, dann hast du die Scherereien mit deiner Versicherung und deine Prozente steigen!!

Ausserdem ist die Nicht-Herausgabe eines Dokumentes, welches dir gehört (KFZ-Brief und Zulassungsschein) genau genommen "Unterschlagung". Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das rechtlich nicht durchsetzbar ist. Geh damit zum Anwalt...

@charis0110

....? Ihm gehört doch die Kiste und was gibt es da denn zu unterschlagen?

@schleudermaxe

Die Fahrzeugpapiere gehören aber nicht ihm, die gehören dir, und wenn er dir diese nicht übergibt (oder die Eigentümerverhältnisse bei der Zulassungsstelle klärt indem er den Namen auf den Papieren ändert), dann ist das Unterschlagung. Der KFZ-Brief und der Zulassungsschein sind in diesem Augenblick dein Eigentum. Das bestätigt dir jeder Anwalt.

Hallo!

Die Sachlage ist komplex!

Er ist der Besitzer des Autos (hat es gekauft).

Du bist die Halterin und Versicherungsnehmerin.

Er hat jetzt alle Papiere und das Auto.

Du bist rechtlich für alle Schäden haftbar!

Aus diesem Grund würde ich der Versicherung die Sachlage sofort melden und das Fahrzeug abmelden. Die Versicherung lässt dann in diesem Fall die Kennzeichen einziehen (Polizei).

Sollte die Versicherung unbedingt noch Papiere benötigen und du bekommst sie nicht von deinem Ex-Freund kannst du eine Anzeige machen.

LG Bernd

Der Versicherung und der Zulassungsstelle (endlich) das Datum der Mitnahme bekannt machen und dann knallt es eben, weil er ohne Versicherung unterwegs ist. Alles doch ganz einfach, oder? Und derzeit ist dann auch nur die gesetzliche Haftpflkicht versichert.