EX verweigert den zugang in die Wohnung, abholung von Eigentum nicht möglich?
Person M.(mit Mietvertrag) wirft Person C.(ohne Mietvertrag) aus der Wohnung. Person M. verweigert Person C. den zutritt in die Wohnung um das Eigentum von Person C. heraus zu holen . Nach mehreren gescheiterten versuchen von C. , M. zuerreichen um ein Termin zur abholung zu machen scheiterten. Was kann Person C. nun noch tuen um sein Eigentum wieder zu bekommen?
1 Antwort
Ankündigen, dass man Anzeige wegen Unterschlagung erstatten wird, falls nicht innerhalb von 14 Tagen ein Termin zustande kommt. Und das dann nach Ablauf der Zeit auch tun.