Ex-Vermieter (Wohngesellschaft) zahlt Restkaution und Guthaben nicht aus?
Hallo, die Wohnungsgesellschaft, bei der ich bis Ende 2017 gewohnt habe hatte mir im Dezember 2018 die letzte Nebenkostenabrechnung geschickt, aus der Sich ein Guthaben von knapp 80 Euro ergibt. Dazu besitzt die Gesellschaft noch den Sicherheitseinbehalt von 200 Euro meiner Damaligen Kaution.
Den Rest der Kaution hatte ich letztes Jahr nach 3 Anrufen, einer schrftl. Bitte um Zahlung und einer bitterbösen Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte dann erhalten.
Ich habe im Januar, da kein Geld bei mir Einging dann eine höfliche Zahlungsaufforderung geschickt, darauf gab es keine Reaktion.
Dann hab ich vor 3 Wochen eine Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte per Einschreiben verschickt. Auf hierauf keine Reaktion. Die Frist, von 2 Wochen, die letzte Woche abgelaufen ist, wurde diesmal nicht eingehalten. Ich habe weder das Geld, noch eine Reaktion bekommen.
Ich hab mich mal über die Möglichkeiten belesen. Wenn meine Infos richtig sind, kommen jetzt Einleitung eines gerichtl. Mahnverfahrens oder das engagieren eines Anwalts in Betracht.
Kann mir jemand mit ein bisschen Ahnung vllt Aufzeigen, was die bessere Wahl wäre oder was ich sonst machen könnte. Ich habe keine Rechtsschutz, deshalb möchte ich die Kosten und den Aufwand so gering wie möglich halten. Die Faktenlange ist (für mich) zumindest ja klar.
Ich danke euch!
3 Antworten
Einer weiteren Mahnung bedarf es nicht. Setze ein gerichtliches (kostengünstiges) Mahnverfahren in Gang. Wird dem durch den Vermieter widersprochen kannst du immer noch im Zeitraum von 6 Monaten klagen, aber dann mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Verlierer des Rechtsstreites aber zunächst du als Antragsteller.
Wenn ich das richtig verstehe bekommst du noch 80€. In Österreich gibt es dafür die Arbeiterkammer für auch bei Problemen mit dem Vermieter Rechtsbeistand leistet. Falls es das bei euch in Deutschland nicht gibt, bleibt nur der Anruf beim Anwalt. Hier ist es so, dass der erste Termin kostenlos ist. Wenn du im Recht bist werden auch anwaltliche Kosten dem Verursacher zu Lasten gelegt das wäre in deinem Fall ja die Genossenschaft. Da man davon Ausgehen kann dass bei ihr Geld zu holen ist, wird der Anwalt sicher aktiv werden. Wichtig ist dass du Mahnungen eingeschrieben aufgibst und die Beweise alle vorlegen kannst. Ohne Gewähr.. Lg
Dankeschön für die Antwort. Ich bekomme 280 Euro... 80 Euro Guthaben aus den NK und 200 Euro der Kaution. Danke und lg
Auch die erste Auskunft eines Anwaltes ist kostenpflichtig für den Auskunftsuchenden, kostengünstiger wäre ein Beratungsschein des Amtsgerichtes bei Bedürftigkeit des Fragers.
Jeglicher Briefverkehr mit dem ehemaligen Vermieter nicht nur eingeschrieben versenden sondern als Einwurfeinschreiben. Nur so wäre gesichert, dass die Nachricht beweisbar den Vermieter erreicht.
Da hilft es tatsächlich nur einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund einzuschalten. Hier muss Klage eingereicht werden- und zu lange würde ich da auch nicht warten, weil sonst der Anspruch verfällt.
Einen ähnlichen Fall hatte ich 2015, den ich mit Hilfe des Mieterschutzbund gewonnen habe.
Der Anspruch unterliegt der Verjährung und könnte abhängig vom Datum der Fälligkeit erst am 1.1.22 oder 23 verjährt sein.