Ex-Vermieter (Wohngesellschaft) zahlt Restkaution und Guthaben nicht aus?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einer weiteren Mahnung bedarf es nicht. Setze ein gerichtliches (kostengünstiges) Mahnverfahren in Gang. Wird dem durch den Vermieter widersprochen kannst du immer noch im Zeitraum von 6 Monaten klagen, aber dann mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Verlierer des Rechtsstreites aber zunächst du als Antragsteller.

Wenn ich das richtig verstehe bekommst du noch 80€. In Österreich gibt es dafür die Arbeiterkammer für auch bei Problemen mit dem Vermieter Rechtsbeistand leistet. Falls es das bei euch in Deutschland nicht gibt, bleibt nur der Anruf beim Anwalt. Hier ist es so, dass der erste Termin kostenlos ist. Wenn du im Recht bist werden auch anwaltliche Kosten dem Verursacher zu Lasten gelegt das wäre in deinem Fall ja die Genossenschaft. Da man davon Ausgehen kann dass bei ihr Geld zu holen ist, wird der Anwalt sicher aktiv werden. Wichtig ist dass du Mahnungen eingeschrieben aufgibst und die Beweise alle vorlegen kannst. Ohne Gewähr.. Lg

Dankeschön für die Antwort. Ich bekomme 280 Euro... 80 Euro Guthaben aus den NK und 200 Euro der Kaution. Danke und lg

Auch die erste Auskunft eines Anwaltes ist kostenpflichtig für den Auskunftsuchenden, kostengünstiger wäre ein Beratungsschein des Amtsgerichtes bei Bedürftigkeit des Fragers.

Jeglicher Briefverkehr mit dem ehemaligen Vermieter nicht nur eingeschrieben versenden sondern als Einwurfeinschreiben. Nur so wäre gesichert, dass die Nachricht beweisbar den Vermieter erreicht.

Da hilft es tatsächlich nur einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund einzuschalten. Hier muss Klage eingereicht werden- und zu lange würde ich da auch nicht warten, weil sonst der Anspruch verfällt.

Einen ähnlichen Fall hatte ich 2015, den ich mit Hilfe des Mieterschutzbund gewonnen habe.

Der Anspruch unterliegt der Verjährung und könnte abhängig vom Datum der Fälligkeit erst am 1.1.22 oder 23 verjährt sein.