Ex verlangt Geld zurück?

8 Antworten

Kann man davon ausgehen das der Mietvertrag ausgelaufen ist und das auto nicht mehr gemietet ist?

Und das er seine 50% bezahlt hat?

Falls ja: kann sie nichts weiter fordern.

Oder läuft der Mietvertrag noch weiterhin? Dann hätte man am Ende der Beziehung verhandeln müssen wie man weiter verfährt. Z.b. ob beide das auto noch nutzen können etc.

War nur für ein Wochenende, der Wagen ist schob lange wieder abgegeben

@Miiloo1605

Und die 50% hat er gezählt wie vereinbart?

Hat er nen Nachweis darüber? Idealerweise in einer Transaktion?

Natürlich kann sie vor Gericht gehen damit. Aber sie ist in der beweispflicht das eine mündliche Absprache bestand.

Und das diese Absprache über den gesamten Betrag lautete. Und nicht nur über 50%

Das ganze dürfte aber recht schwer werden. Insbesondere wenn es schon länger her ist. Und wenn er die 50% Zahlung zu dem Zwecke nachweisen kann.

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Wer hat denn nun bezahlt? Welche Forderungen auf welcher Grundlage will sie denn stellen?

Sie hat bezahlt, ebenso wie unterschrieben und das WE über gefahren.

@Miiloo1605

Also hatte er keinen Nutzen? Wieso wollte er dann bezahlen?

@Zakalwe

Die waren damit halt zusammen unterwegs. Er war zu dem Zeitpunkt zu jung zum mieten

@Miiloo1605

Seufz, lass' dir doch nicht alles aus der Nase ziehen. Wenn vereinbart war, dass beide zusammen zahlen, wieso hat nur sie alleine das gezahlt? Wieso hat er sich um die Zahlung gedrückt?

@Zakalwe

Hat er nicht. Er hat seinen Teil gezahlt und sie wollte hinterher das er den Wagen komplett zahlt

Mal unabhängig vom Rechtlichen: schon arschig, ne, dass er sie unterschreiben lässt, wenn er die "Karre" nutzt.. und jetzt gar nihcts zahlen will.

Solltest Dir mal überlegen, was er bei Dir veranstaltet, wenn es bei Euch nicht mehr so läuft.

NB ist das eine Sache zwischen den beiden, Du hast da gar nichts mit zu tun.

Und wenn es Absprachen gab, dann hat er sich daran zu halten (das ist wieder die Sache, die Dich mal nachdenklich machen sollte)

Immer wieder schön zu sehen wie die Leute anhand von 3 Sätzen urteilt. :) sie hat unterschrieben, sie ist gefahren und er soll zahlen. Aber jaganz schön Link von IHM ;)

Ja, kann sie.

Und DICH geht das nichts an, du solltest dich da raushalten.

Nein kann sie nicht da,

Sie auf dem Vertrag steht

Sie unterschrieben hat

Folge: Er muss kein Geld zahlen, sondern Sie

Bsp.

Du bestellst was bei Amazon über deinen Freund der dies Bezahlt also ist ein Kaufvertrag zwischen Amazon und deinem Freund entstanden und nicht zwischen dir und Amazon

@OreoTime

Deshalb hat mein Freund danach trotzdem einen zivilrechtlichen Anspruch gegen mich.

Und in diesem Fall geht es nicht um den Vertrag zwischen der Autoverleihfirma und ihr - sondern um den Vertrag zwischen ihr und ihm...

@ErsterSchnee

Das ist zwar ein ,,Vertrag´´ entstanden aber ohne Beweislage d.h. ohne Unterschrift ohne ein Dokument. Dies führt zu das er diese Leistung nicht erfüllen muss und sie es nicht nachweisen kann

Dh sie kann ihn nicht belangen

Dh sie muss die kosten tragen

@OreoTime

Auch mündliche Verträge sind ordentliche Verträge und gültig! Es gibt nur ganz wenige Vorgänge, wo die Schriftform vorgeschrieben ist. Absprachen darüber, wer was zahlt, gehören nicht dazu. Trotzdem sind die rechtlich bindend.

@ErsterSchnee

schön und gut, nur diesen mündlichen Vertrag musst du auch erst mal beweisen. Sonst kann ein jeder daherkommen und irgendwas von einem mündlichen Vertrag labern.

@Hankerchief

Das ist mir klar. Aber wir kennen die näheren Umstände nicht. Handelt es sich zum Beispiel um so eine aufgemotzte Potenzschleuder, die er immer nur angebenderweise gefahren ist, dann ist das mit dem beweisen relativ einfach. Geht es um einen Mietwagen für den gemeinsamen Urlaub, sieht die Sache anders aus. Hat sie den Rest des Urlaubs bezahlt, werden die Richter ihr wohl glauben, dass er das Auto alleine zahlen sollte. Haben sie die Kosten geteilt, ist das auch wieder anders...

@Hankerchief

Du hast recht, nur manche haben nichts davon gehört und kennen sich nicht aus. Dazu kommt noch das er meint das ich das nicht beurteilen kann... Ich kann es nicht beurteilen aber er schon oder was. Also der Typ ist echt komisch.

@OreoTime

Leider sind es Hankerchief und du, die sich nicht auskennen. Und natürlich kann man es innwrhalb eines gewissen Rahmens beurteilen, wenn man von den richtigen Gegebenheiten ausgeht. Was DU leider auch nicht tust...

@ErsterSchnee

Dann sag mir doch mal von welchen Gegebenheiten du ausgehst dazu kommt noch das du unsere Antworten mit ,, Das ist Falsch´´ oder ,, Falsch´´ beantwortest.

Dies zeigt mir nur das du keine Konstruktive Kritik geben kannst und auch wie wenig du dich auskennst, plus denke ich das du um die 16-20 jahre alt bist und dich mit diesem Thema befassen hast, was du definitiv nicht hast

@OreoTime

Das habe ich doch nun schon zur Genüge getan...

Im übrigen irrst du sowohl beim Alter als auch beim Auskennen...

Immer schön, wie Leute anhand von 3 Sätzen urteilen :)

So lange Sie als Käuferin oder Mieterin im Vertrag steht/ Unterschrieben hat und er nicht, hat sie rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Geld von ihm, jedoch wenn er unterschrieben hat sollte es 50/50 aufgeteilt sein aber das sie alles auf ihn abwelst geht nicht so einfach da ein Vertrag unterschrieben ist (hoffentlich) und wenn beide unterschrieben haben kann sie sich nicht aus dem Vertrag zurückziehen ohne sein Einverständnis und dann müsste ein neuer Vertrag ausgestellt werden

"hat sie rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Geld von ihm"

Falsch

"aber das sie alles auf ihn abwelst geht nicht so einfach"

Auch falsch

"und wenn beide unterschrieben haben kann sie sich nicht aus dem Vertrag zurückziehen ohne sein Einverständnis und dann müsste ein neuer Vertrag ausgestellt werden"

Erst recht falsch.

Du unterscheidest nicht zwischen Innen- und Außenverhältnis...

@ErsterSchnee

nur ein BSP: Hmmm... Hast du mal was von Kaufverträgen gehört. Ich glaube nicht das wenn du ein Handyvertrag unterschreibst zb. ich dafür Zahle auch wenn wir mal ein paar wahren. Dies würde keinen Sinn machen. Da du diesen Vertrag unterschrieben hast musst du auch dafür zahlen.

Zu dem Fall oben genant kann die Ex das Auto zurückbringen und aus diesem Mietvertrag austreten.

"Innen- und Außenverhältnis" ist auch nicht ganz der korrekte Begriff - aber du übersieht, dass es ZWEI Verträge gibt... Und aus dem Vertrag zwischen ihr und ihm kann sie durchaus Ansprüche herleiten.

"Zu dem Fall oben genant kann die Ex das Auto zurückbringen und aus diesem Mietvertrag austreten." Dann hat sie trotzdem noch einen Anspruch ihm gegenüber. Die Autovermietung kann ihm nichts - da hast du Recht - aber das zwischen ihr und ihm ist ein vollkommen anderer Vertrag!

@ErsterSchnee

Sie kann Ansprüche stellen aber ohne Dokumente etc. wird das nichts. Da diese Leistung nur abgesprochen war.

@OreoTime

Das kannst du so doch gar nicht beurteilen... Ja, ohne schriftliche Vereinbarung wird es schwierig mit der Beweislast. Aber auch das Verhalten kann als Beweis gelten.

@ErsterSchnee

Aber sie hält sich ja nicht einmal an den mündlichen Vertrag. Wenn abgesprochen war das beide 50/50 bezahlen und er seine 50% bezahlt hat kann sie nichts weiter fordern ohne eine erneute Einigung.

@ErsterSchnee

Wenn ich das nicht beurteilen kann, kannst du es auch nicht

@OreoTime

Nochmal: Es gibt ZWEI Verträge. Und aus dem Vertrag zwischen ihr und ihm kann sie jederzeit Ansprüche gegen ihn geltend machen. Ob die gerechtfertigt sind, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht - aber sie KANN und sie DARF und sie gar, je nach Situation, auch durchaus Chancen, von ihm Geld zu bekommen. DAS kann ich durchaus beurteilen. (Und DU übrigens auch, wenn du den Sachverhalt überhaupt erstmal verstehen würdest...)

@ErsterSchnee

Ich verstehe die Sachverhältnisse aber ein MÜNDLICHER Vertrag kann zu 99% nicht belegt werden und dazu kommt noch das wir nicht wissen ob er oder sie das auto hat und wenn sie es hat, wovon ich ausgehe, muss er diese Leistung nicht bringen da er keine Leistung mehr erhält dies ist meine Sicht

@OreoTime

Es kommt aber nicht auf DEINE Sicht der Dinge an - sondern auf die gesetzlichen Bedingungen und tatsächlichen Gegebenheiten...

@ErsterSchnee

So um es Gesetzlich auszudrücken,

Sie hat einen Mietvertrag der nach § 433 BGB rechtsgültig ist jedoch der Mündliche Kaufvertrag kann als Wertend und als nicht wertend angesehen werden aber zu 90 % wird der mündliche nicht beachtet und dann müsste Sie die kosten tragen + die vom Gericht zudem könnte sie nicht den ganzen Betrag verlangen denn in beiden Fällen kann er nichts bis zu 50% bezahlen

@OreoTime

Von welchem Kaufvertrag redest du? Was wurde denn veräußert?

Der Vertrag zwischen ihr und der Autoverleihfirma steht hier NICHT zur Debatte. Es geht ausschließlich um den Vertrag über die Kostenverteilung zwischen ihr und ihm. Der ist mündlich abgeschlossen und damit gültig. Und was genau abgesprochen war, weiß hier niemand von uns. Deshalb ist es schlicht und ergreifend falsch, von vorneherein auszuschließen, dass sie ihm gegenüber irgendwelche Ansprüche hätte.

Und dass mündliche Verträge zu 90% nicht beachtet werden, entspringt ausschließlich deiner Phantasie.