Ex stellt Foto unseres Kindes online, trotz Abmachung...

11 Antworten

Solltest du das alleinige Sorgerecht haben so liegt es in deiner Bestimmung, ob Fotos deines Kindes veröffentlicht werden. Alles andere verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht deines Kindes auf das du als Erziehungsberechtige Anspruch erheben darfst.

Meiner Meinung nach kann man das Teilen von Bildern mit wirklichen und nur mit wirklichen Freunden auch über das Internet tollerieren. Das veröffentlichen von Bildern des eigenen Kindes in jungen Jahren finde ich aber eher unangebracht.

Es ist zum Schutz des Kindes, wenn einer Veröffentlichung widersprochen wird. Warum schützen so viele Prominente ihre Kinder?

@visiona

Ich versteh den den Bezug deiner Frage zu meinem Beitrag nicht.

@visiona

weil sie für die veröffentlichung geld haben wollen. natürlich nur zum "wohle" der kinder.

Die Persönlichkeitsrecht am Photo und am Video gehören dem Kind!!!! Du kannst deinen Ex also auffordern, Photo und Video aus dem Netz zu nehmen!! Du hast das Sorgerecht, scheue dich nicht, ihm die Veröffentlichung untersagen zu lassen.

der kindesvater wird das sorgerecht einklagen und dann kann auch er entscheiden ob er bilder veröffentlichen lassen möchte oder nicht. das sorgerecht wird er auch bekommen. egal ob der mutter das gefällt oder nicht.

@mathias041966

auch wenn er gsr hat, darf er ohne einwilligung der mutter keine bilder des kindes reinstellen. das kann sie dann nach wie vor untersagen. und das er das sorgerecht bekommt ist ehr unwahrscheinlich.

ganz wenige deiner vielen zeilen sind sachlich und ohne emotionen geschrieben... allerdings solltest du dich gerade darauf in eurem rosenkrieg beschränken.. fordere ihn sachlich und per frist auf, die daten zu löschen.

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast kannst du ihn anzeigen. Er wird eine Strafe bekommen und er darf es künftig nicht mehr machen. Aber für die Bilder die bereits im Netz sind ist es zu spät, die werden bleiben. Klar, du kannst verlangen das Facebook sie läscht. Aber wenn sie schon jemand verlinkt hat oder kopiert oder was auch immer dann verschwinden die nic mehr.

das mit dem foto kannst du ihm sicher untersagen solange du das alleinige sorgerecht hast. das gemeinsame sorgerecht kann der kindesvater aber inzwischen sehr schnell einklagen. das wird vom gericht auch nur noch verwehrt wenn es zum "erheblichen2 nachteil für das kind wäre. mit dem gemeinsamen sorgerecht habt ihr dann beide die gleichen rechte. auch zu entscheiden ob ihr ein bild eures kindes ins internet stellt.

viele muetter sind der meinung nur sie allein wissen was das kind will. oft ist es aber nur das was die kindesmutter will.

auch bei gsr kann sie ihm weiterhin untersagen bilder des kindes ins netz zu stellen.