Ex-Partner wohnt im gemeinsamen Haus. Miete verlangen? Aufhebung der Gemeinschaft?

3 Antworten

Hey,

du hast einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung und kannst einen gewisse Miete verlangen. Je nach Vertrag werden seine Kosten von Wasser, Müll, Heizung und Strom dagegen angerechnet.

https://www.online-scheidung-deutschland.de/kategorie-fragen-antworten/44-frage-was-machen-wir-mit-der-gemeinsamen-immobilie

Die Miete, die du dann einnehmen würdest, dürfte das Gericht grundsätzlich nicht abziehen, da du dir ja von der Miete z.B. eine andere Wohnung finanzieren musst. Und normalerweise hättest du einen Anspruch darauf, auch in dem Haus zu wohnen, da ihr beide Eigentümer seid.

VG

Ja, Du kannst eine Nutzungsvergütung für "Deine" Hälfte verlangen. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach der ortsüblichen Miete Die Nutzungsvergütung kann aber erst ab Aufforderung verlangt werden, nicht rückwirkend. Dshalb solltest Du sofort schriftlich an ihn eine Forderung stellen.

Die erhaltene Nutzungsvergütung wird nicht auf eine spätere Teilung der Verkaufssumme angerechnet, denn dabei handel es sich um zwei völlig verschiedene Dinge.

Man kann aber, falls keine Zahlung fließen, nach Anforderung der Nutzungsentschädigung, diesen Betrag zur eigen Hälfte des Verkaufsbetrages einfordern, d.h. dann bekommt sie diesen Betrag mit ausbezahlt.- Muss vereinbart werden.

Ichwürde sagen er kann das Haus behalten und zahlt dann auch alles selber! Du hast ja keinen Nutzen mehr davon. Dafür biete ihn an wenn das Haus verkauft wird das du kein Geld haben willst!

Viel Glück in deinem weiteren hoffentlich ruhigem Leben :)