Ex-Freundin verbrennt meine Sachen

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das hängt etwas davon ab, wie lang sie schon bei ihr liegen und ob sie dich schon mal aufgefordert hat, die abzuholen. Die muß deine Sachen nämlich nicht ewig für dich aufbewahren. Aber wenn sie einfach so deine Sachen zerstört, ist das eine Sachbeschädigung. Du kannst sie zum einen Anzeigen und natürlich steht dir aber auch Schadensersatz zu.

Sie könnte dann eine Gebühr für die Gepäckaufbewahrung berechnen :-)

@HerrDeWorde

nö, die haben zusammen verkehrt und so kamen ein paar Sachen von ihm in ihre Wohnung. Dafür hat sie nie Geld verlangt. Deshalb kann sie es jetzt auch nicht einfach tun. Sie muß ihm eine angemessene Zeit einräumen, seine Sachen abzuholen, ohne daß sie was berechnet.

@DerTroll

Muss ich wirklich Sarkasmus-Tags einbinden? Wie geht so ein Smiley?

Vielleicht hat ja auch ER noch paar Sachen von IHR. Manche Männer tragen sowas ja ...

Jemand, den man erst geliebt hat, anzeigen? Ist das nicht eher nur Rache? Wie sehr kann sie oder du plötzlich ein(e) andere(r) sein? 180° sicher nicht. Irgendwo war sicher das Maß voll. Aber vorher hättest du sie verteidigt, nachher gibts nur Böses? Wo ist die Zwischenzone des Überganges?

Um genau antworten zu können, braucht man mehr Details. Wie oft bist du z.B. aufgefordert worden ... Wie lang lagen die Fundstücke in ordentlichem Zustand zur Abholung bereit?

Sie ist nicht verpflichtet, dir dein Zeug nachzuschicken.

Nun, wenn sie der Meinung ist mir mein Leben zur Hölle machen zu müssen, habe ich doch wohl das gute Recht wenigstens Schadensersatz für meine Sachen einzufordern, wenn ich schon keinen Ersatz für ihre moralischen "Schandtaten" bekomme. Den Sacheigentum ist das eine, soziales Umfeld, Arbeitsplatz usw. das andere.

Auf die Gründe usw. gehe ich hier öffentlich sicher nicht näher drauf ein, aber ich denke ich hatte das gute Recht es zu beenden.

Im Übrigen ist es zwei Tage her ;)

Kommt auf ihr Alter an. Wenn sie unter 14 ist kannst du sie NICHT anzeigen.

Trotzdem wäre sie schadenersatzpflichtig.

Wie du selbst schon sagst, ist es Sachbeschädigung. Damit kannst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Klar kannst du sie anzeigen wenn sie dein Eigentum beschädigt. Dazu hat sie kein Recht.