Exfreundin Geschenk zurück verlangen - kann sie mich anzeigen?

5 Antworten

Nein, kann sie nicht. Geschenkt ist geschenkt. Erwachsen werden und entspannt bleiben und der (Ex-) Freundin mitteilen, dass sie beim nächsten Mal über so teure Geschenke zweimal nachdenken sollte. 

Eine tatsächliche Klage würde vor jedem Gericht abgewiesen werden. 

Danke für die schnelle Antwort :)

Hallo,

in dem sie Dir die Kette geschenkt hat, ist diese in Deinen Besitz übergegangen und gehört Dir. Du kannst mit der Kette machen, was Du willst, weil es Dein Eigentum ist. Geschenkt ist eben geschenkt.

Eine Anzeige hätte keinerlei Sinn. Dir kann sicherlich nichts passieren.

Nur so nebenbei. Ich glaube, Du kannst froh sein, das so jemand Deine Ex-Freundin ist!

Liebe Grüsse

Geschenkt ist Geschenkt. Wiederholen ist gestohlen. Ja das Sprichwort gilt.

Einzige Ausnahme, das Geschenk wurde mit einer Bedingung geschenkt. Wie z.B. Verlobungsring und verlobungsgeschenke. Die können tatsächlich zurückgefordert werden. Wenn die Verlobung gelösst wird. Das zum Geschenk gehörige Versprechen nicht eingehalten wird.

Nein kann sie sicherlich nicht weil es ab dem Moment wo sie dir die Kette geschenkt hat dein Eigentum war.

Natürlich nicht.. Geschenk ist Geschenk