Ex Freundin erpresst mich?

11 Antworten

Sie anzeigen kannst du natürlich! Denn offiziell schuldest du ihr ja nichts!!! Oder hast du irgendwo unterschrieben, dass du ihr Summe X schuldest??? Am Besten gehst du so vor: Wenn du sie tatsächlich anzeigen möchtest, damit die dir nicht schadet, so brauchst du Beweise. Z.B. eine SMS von ihr, wo sie das Geld fordert!

Dann gehst du zur Polizei und zeigst sie an. Du musst ihr zuvor kommen, also bevor sie anfängt dir zu schaden!

Nein habe nichts Unterschrieben und sie hat auch nichts womit sie es belegen kann !! Und ich habe Sms und einen Zeugen, kumpel von mir dem sie das auch noch erzählt hat was sie vor hat und er ist bereit auszusagen und das bei Facebook, wo man eh alles nachlesen kann !!!

setze ein Schreiben auf, in dem sie sich verpflichtet, nach einer Einmahlzahlung dich nicht weiter zu erpressen. Setze 1000 € als "Schweigegeld" ein und lass sie unterschreiben. Dann sagst du, du wirst das Geld am nächsten Tag besorgen. Statt zum Geldautomaten gehst du zur Polizei und zeigst sie mit deinem Beweisstück an.

hast du beweise das du es ncht wolltest?? Ohne beweise geht gar nix!

Seit wann muss der Anzeigende die Straftat beweisen?

Das Beweisen ist immer noch Aufgabe der Staatsanwaltschaft ... und die macht das unter anderem dadurch, dass Sie Hatecore1987 als Zeugen benennt.

@jippijajey

ohne beweise hat man weniger chancen es zu beweisen wenn es zb. zeugen gibt sind die chancen besser

@isiii97

wenn es zb. zeugen gibt sind die chancen besser

ah, ja, sagte ich das nicht? Hatecore1987 ist doch der Zeuge!

Ich wollte es in dem Moment ja, sonst hätte ich nicht dran gezogen, getrennt hab ich mich aber von ihr wegen der Kifferei !!

wenn du einkmal bezahlst, bezahlst du immer. Hast du einen Anwalt wegen dem Sorgerechtsstreit? Dann erzähle ihm das im Vetrauen. Er kennt deine Situation am Besten. Sie wegen Erpressung anzeigen würde ich immer empfehlen, aber damit kommt das Thema erst recht auf den Tisch. ich würde als erstes den Anwalt empfehlen!!!!

Ja denn habe ich, habe diese Woche auch ein Termin. Wie gesagt gekauft oder besessen hab ich es nie ! Dann werd ich erst zum Anwalt und dann schauen was passiert !

@Hatecore1987

eben, der kann dir den besten Rat geben und vorallem unterliegt er der Schweigepflicht. Es geht ja ncht um haben oder kaufen (also um die rechtliche Seite) alleine sondern darum, ob du somit ein guter Umgang für dein Kind bist.......viel Glück!!!

welches Thema kommt auf den Tisch? Dass die Ex Geld von ihm erpressen will? Was kann es für den Sorgerechtsstreit - im Sinne des Mannes - besseres geben, als eine kriminelle Mutter?

@jippijajey

DIe Ex die mich erpresst ist nicht die Mutter meiner Tochter !!!

@Hatecore1987

ah, verstehe, aber das macht doch die Erpressung noch wesentlich plausibler ... zeig sie an.

Und dein einmaliger minimaler Cannabis-Konsum wird bei der Frage des Umgangsrechts eh keine Rolle spielen, falls dir das Sorgen macht.

Nötigung (§ 240 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB) ... zeig Sie an ... alles andere ist Sache der Staatsanwaltschaft