Ex-Freund klaut EC-Karte und hebt Geld ab
Moin, ich habe vor ein paar Tagen meine Bankkarte in meiner Wohnung liegen lassen. Ich wohne noch mit meinem ex zusammen, und der hat die dann an sich genommen und 55€ von meinem Konto abgehoben. Ich habe ihm jetzt 24 Stunden Zeit gegeben mir das Geld wiederzugeben, und wenn er das nicht macht, zeige ich ihn halt an. Meine Fragen sind:
Kriege ich das Geld bei einer Anzeige wieder? Was kommt auf ihn zu? (er ist schon mehrfach vorbestraft u.a. wegen Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, muss auch schon Ratenzahlung bei der Staatsanwaaltschaft vornehmen, und mehr weiß ich jetzt aber nicht mehr genau) Kann ich den Vermieter bitten, ihn aus der Wohnung zu kündigen?
Danke schonmal für eure Hilfe!
5 Antworten
Wenn du ihn anzeigst, geht das Ganze weiter zur Staatsanwaltschaft, die nimmt die Ermittlungen auf und am Ende steht eine Gerichtsverhandlung.
Vor dem Ermittlungsergebnis wirst du auch dein Geld nicht wiedersehen,
ihm muß ja nachgewiesen werden, daß er das Geld wirklich geklaut hat.
Kann ihm das nicht nachgewiesen werden, sieht es schlecht für dich aus.
Er kann aber nur Geld abheben, wenn er deine Gehimnr. kennt.Was das Mietverhältnis angeht, kommt es darauf wer den Mietverrtag unterschrieben hat.
nein die geben das nicht und beweise hast du auch nicht deshalb nichts geben die
du hast ihm die PIN gegeben!wie willst du beweisen ,dass er es war.
Das ist eine Straftat, bring sie zur Anzeige und alles wird gut.