Ex-Frau will trotz guten Job 300km in andere Stadt mit Kind ziehen.

5 Antworten

Ihr habt vermutlich gemeinsames Sorgerecht und sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da sind deine Möglichkeiten sehr begrenzt.

Da deine Frau sich sicher nicht vom Kind trennen möchte, könntest du zwar versuchen vor dem Familiengericht eine Änderung zu erreichen, aber auch da mache ich dir nicht viele Hoffnungen.

Die Rahmenbedingungen bei dir erscheinen zwar gut, aber das reicht nicht aus, sondern ist eher überhaupt Voraussetzung.

ich würde es mal mit reden versuchen, sofern ihr nicht total zerstritten seid. es muss der mutter doch auch ein anliegen sein, dass euer kind den engen kontakt zu dir behält. dieser umzug macht euer aller leben nur kompliziert und für das kind bedeutet das stress! sofern du mit der mutter reden kannst, bringe einfach vernünftige argumente und vorschläge ohne vorwurf. der neue freund könnte doch auch in eure stadt ziehen, dem kind zuliebe. wenn nichts hilft, bleibt dir nur selber hinterher zu ziehen, wenn du dein kind nah bei dir haben willst.

Ey,

wichtig ist Du kannst diese Provokationen die sich ausschließlich gegen Dich und euer Kind richten später wenn das Kind volljährig ist beweisen, ansonsten kannst Du im Moment nicht viel machen, die Waffen der Frauen, man kennt das ja! Die Mutter eines Bekannten verschweigt dem Sohn gegenüber bis heute wie sein Vater heisst und wo genau er geboren ist. Dieser hatte als Cubaner in der DDR gearbeitet und musste irgendwann wieder in seine Heimat zurück, doch diese gehässige Frau ahnt nicht das ich Kontakte nach Cuba habe, vielleicht eine Art ausgleichende Gerechtigkeit!?

LG

sie ist deine EX-FRAU.

sie kann hinziehen, wohin sie will.

wenn sie sorge- und du besuchsrecht hast, müsste das besuchsrecht geändert werden. dann kann dein kind in den ferien zu dir kommen.

Goliath0815 
Fragesteller
 22.12.2013, 10:51

Es geht ums Kind! Sie ist mir egal!

Menuett  22.12.2013, 17:30

SIE kann hinziehen, wo sie will. Sie kann das Kind aber nur mitnehmen, wenn sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. I.d.R. haben die Eltern das ABR aber gemeinsam.

Du kannst auf das alleinige ABR klagen. Das mußt Du aber direkt tun, ist sie erstmal mit dem Kind umgezogen tun sich die Richter sehr schwer damit, das Kind aus der neuen Umgebung zu holen.

Goliath0815 
Fragesteller
 23.12.2013, 09:42

Sie selbst droht bereits mit einer Klage durch ihren Anwalt