Der Ex-Arbeitgeber zahlt den letzten Lohn nicht-wie kann man dagegen vorgehen?

6 Antworten

Du schreibst Deiner EX-Chefin sofort eine Mahnung. Darin forderst Du sie auf innerhalb von (Frist von ca. 7 Tagen setzen).....Deinen Dir zustehenden Lohn auf Dein Konto zu überweisen.

Du schreibst auch dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Oft reicht das um AG zur Zahlung zu bewegen.

Zahlt sie nicht, gehst Du zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Dort kannst Du die Klage kostenlos zu Protokoll geben und man hilft Dir bei der Klageformulierung.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und nicht Gewerkschaftsmitglied bist, würde ich den oben genannten Weg gehen. Ansonsten wird das u.U. sehr teuer. Die Kosten für den Anwalt trägt in der Güteverhandlung jede Partei selbst, egal wie es ausgeht. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet schon ca. 200 bis 250 Euro.

Da ein Anwalt anfangs nicht notwendig und vorgeschrieben ist, würde ich vorerst auf diesen verzichten, wenn ich ihn selbst bezahlen müsste.

Geh zum Anwalt und bitte um einen Erstberatungstermin. Mach Dir um dessen Bezahlung keinen Kopf, er kann dich kompetent beraten und das weitere Vorgehen mit Dir besprechen. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du z.B. durch ihr Fehlverhalten in ein Mahnverfahren rutschst und dadurch Mehrkosten hast, müsste die sie eigentlich auch übernehmen.

Ich schätze Deine Chancen auf Erfolg sehr hoch ein. 

1. teile per Einwurf-Einschreiben mit, daß der ausstehende Lohn z.B. spätestens am 30.9. auf Deinem Konto eingegangen sein musst. Sollte diese letzte Frist fruchtlos verstreichen, wirst Du Dich an einen Anwalt wenden

2. überweisen die nicht, wende Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die Kosten hierfür betragen meist 1/3 des Streitwertes. Ich meine, mich zu erinnern, daß diese Kosten vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig getragen werden müssen. Dies kann Dir aber der Anwalt vorab sagen.

Geh zum Arbeitsgericht. Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, bekommst du auch so hilfe.

Alternativ würd ich dir empfehlen, diese Frage nochmal hier einzustellen:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/

Das Forum ist extra für Arbeitsrecht. Du bekommst zwar auch hier bei gf gute Antworten, dennoch finde ich das Arbeitsrecht-Forum super! Hat mir auch schon sehr geholfen!

Fakt ist: Sie sind absolut nicht im Recht. Selbst wenn du die Kleidung nicht abgegeben hättest, dürften sie den Lohn nicht einbehalten, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Schreib ihr einen Brief, dass sie den Lohn bis zum soundsovielten zahlen soll, weil du sonst zum Anwalt gehen würdest. Sprich mit deiner Bank über einen kurzfristigen Kredit/Dispo wegen der fälligen Rechnungen. Und wenn du dann zum Anwalt gehst, nimmst du alle Papiere mit, auch und vor allem die Kündigung, die ja hoffentlich fristgerecht war? 

Aber warum hast du die Klamotten nicht schon früher abgegeben? Ich kann schon verstehen, dass sie jetzt sauer ist!

Alles ist fristgerecht abgelaufen. Und wegen der Kleidung macht sie das nicht. Ich musste nur noch eine Schürze abgeben was ich ja direkt an dem Tag gemacht habe als der Brief von ihr ankam. Und deswegen den Lohn einzubehalten obwohl sie sich ja denken kann das ich kosten habe ist eine Frechheit.