Ex angezeigt Rufmord?

4 Antworten

Also Rufmord gibt es nicht, man nennt das Verleumdung. Die Verleumdung ist strafbar, wenn du in deiner Qualität als Mensch herabgesetzt wurdest, das kann man hier annehmen. 

Im übrigen müsste sie dann beweisen, dass sie die Wahrheit gesagt hat, wenn sie angeklagt wird. Du musst beweisen, dass sie es rum erzählt hat.

Also such schon mal nach Zeugen, aber ja, du kannst sie anzeigen.

Im übrigen kannst du alle, die das Gerücht weiterverbreiten, wegen übler Nachrede anzeigen und die, die die fertig gemacht haben, allenfalls wegen Beleidigung.

Ist eher Verleumnung.

Aber ganz ehrlich...klärt es unter euch bevor ihr rechtliche Schritte einleitet und du achte in Zukunft, was für eine Freundin  du nimmst.

Hm schwierig. Rufmord auf jeden Fall nicht. Aber vlt wegen Mobbing oder so

Beides keine existenten Straftatbestände, Verleumdung heisst das Wort.

wenn sie sagt, dass du nur 5min kannst.....

trifft euch doch und beweis ihr das gegenteil....

Ich werde mit ihr keinicht Kontakt mehr haben weil sie mich auch betrogen hat aber ist egal warum 

@GZUZ439

dann lass sie einfach in ruhe, die zeit regelt es schon--- reagiere auf ihre dämlichen behauptungen einfach nicht mehr

..."trifft euch...."

so "treffsicher" dein Deutsch ist, kann man den Wert deiner Antwort erkennen !

@MancheAntwort

mir war es nicht bewusst, dass ich d. "online-grammatiklehrer" auf m. RS hingewiesen werde, aber gut..... ich werde mich benehmen...

HJK

@MancheAntwort

1674 antw. 17 hilfr. das nenne ich treffsicher......