(Ex-) Ehepartner will Wohnung kontrollieren

5 Antworten

Du brauchst sie nicht in die Wohnung lassen. Genauso gut, ist es egal, was du in deiner Umgangszeit machst- bei ihr ist es das selbe.

Mach dich gerade, du bist der Vater, sie die Mutter, ihr seid getrennt. Lasst es nicht am Kind aus, weder jetzt noch später. Das Kind will euch beide lieben dürfen- sonst geraten sie in einen Konflikt.

Laut Gesetz gibt es keine Informationspflicht.
Es gibt ein Auskunftsrecht.

Sie darf dich nicht kontrollieren und Du brauchst keine kindgerechte Einrichtung. Nein, sie darf nicht in Deine Wohnung, das würde ich auf alle Fälle verhindern wollen.

Die Anmerkung, dass das Jugendamt gerne kommen kann, war ein kluger Schachzug.

Ich würde mich nochmal ans Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten.

Wenn das nicht funzt, bleibt halt nur der Weg zum Anwalt.

um deinen guten willen zu beweisen, könntest du sie zur beruhigung mal nachschauen lassen (obwohl das ihrerseits eine vorgeschobene behauptung zu sein scheint)

ansonsten regelt das das jugendamt und familiengericht.

der nachweis, nicht kindgerecht eingerichtet zu sein, muß von ihr erbracht werden.

Er muß sich gar nicht "kindgerecht" einrichten.

Dazu besteht keinerlei Pflicht.

@Menuett

hängematte im schlafzimmer reicht nicht.

alles andere ist ansichtssache der behörde und ich werde darüber nicht diskutieren.

@casala

Aber die Couch im Wohnzimmer und bei geringem Alter auch das Bett des Vaters sind ausreichend. Und wenn das Kind gerne in der Hängematte schläft, dann geht auch die Hängematte.

Eine Behörde hat hier überhaupt nicht mitzureden.

Das kann sie nicht verlangen. ich glaube, sie will nur ihre "Macht" demonstrieren.

Hör auf mit ihr selber zu diskutieren! Wenn sie was will soll sie's übers Amt machen! Sie selber ist nicht berechtigt deine Wohnung zu kontrollieren!