Ewp Versicherung Kündigen nach Handy verlust?

4 Antworten

Hallo Ryqueles,

die Verträge sollten auch bei einer Handyversicherung mit einem Risikofortfall beendet werden. EWP schreibt selbst in ihren Bedingungen, dass bei einem Verkauf des entsprechenden Gerätes ebenfalls eine Kündigung durchgeführt werden kann.

Ein Ersatzgerät wird nur in den Vertrag aufgenommen, wenn der Schaden durch EWP reguliert wurde. Ich sehe es so, dass ein Risikofortfall zur Aufhebung des Vertrages führt. Ähnlich wie bei einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung.

Ich kann allerdings keine verbindliche Auskunft geben.

Es handelt sich um einen Risikofortfall - allerdings wirst du das nicht binnen 6 Monaten beweisen können... und dann endet der Vertrag sowieso!

Bei Diebstahl gibts ne Anzeige, bei Veräusserung einen Kaufvertrag, bei Verlust gibt's nur deine Aussage... (es könnte ja Jeder behaupten, sein Handy verloren zu haben, nur um aus dem Vertrag zu kommen).

laufende Verträge sind einzuhalten, daraus wird sich kaum ein Sonderkündigungsrecht ableiten lassen.

Die Versicherung läuft ja weiter, du hast ja nur einen Schadensfall gemeldet.

Ich denke, dass hat er nicht. Im Falle eines Schadenfalles hätte er zumindest ebenfalls ein sofortiges Kündigungsrecht.