Eurowings Flug nicht antreten, Reiserücktrittversicherung/Flug umbuchen?

6 Antworten

Die Rücktrittsversicherung zahlt erfahrungsgemäss in den wenigsten Fällen: nur bei Tod oder einer schweren Erkrankung der Reisenden, die aber vor Buchung nicht bekannt sein durfte. Oder Erkrankung oder Tod von Angehörigen die im gleichen Haushalt leben, dto. nicht wenn Erkrankung bekannt war und sich nur verschlimmert.  

Auch sind Erkrankungen, die ein paar Aktivitäten der Reise betreffen: der verstauchte Fuss (Wanderungen) die Ohrerkrankung (Tauchen) nicht gleich ein Grund, komplett reiseunfähig geschrieben zu werden.

da du eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hast, solltest du in deinem Vertrag lesen; 

eine Stornierung ist immer mit enormen Kosten verbunden; da kannst locker bei heutigem  Start alles verlieren - du bekommst höchstens paar Steuern zurück

Welcher familiäre Grund liegt denn vor?

Alternativ, kannst du allerdings auch deine Versicherungsbedingungen lesen! Dort findest du den Hinweis, unter welchen Umständen eine Leistung erbracht wird.

Lies mal die Bedingungen in deiner Reiserücktrittsversicherung durch. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber nicht, dass "familiäre Gründe" ein Rücktrittsgrund gemäß den Bedingungen sind.

"Familiäre Gründe" wirst du schon etwas näher erläutern müssen