EÜR und erhaltene Anzahlungen

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Bei EÜR ist der Geldeingang der Anzahlung direkt auf Erlöse (8400) zu buchen und die Schlußzahlung genau so, da es ja ein ganz normaler Umsatz ist.

Auf der Schlussrechnung wird ja dann nur die Gesamtsumme minus Anzahlung ausgewiesen und der Restbetrag bei Zahlungseingang auf Erlöse gebucht.

Da es sich bei der EÜR nicht um eine Buchhaltung im herkömmlichen Sinne handelt sondern um eine Aufrechnung der Erlöse und Kosten, sind die Zahlungen als Erlöse zu betrachten.

Also ich habe damals immer die Anzahlungen direkt auf den Kunden gebucht. Wenn die Rechnung dann raus ging, blieb die Differenz als Forderung stehen, und konnte dem entsprechend angemahnt werden, wenn der Kunde nicht zahlen wollte.

Bei einem Einnahmen-Überschussrechner hat man keine OPOS-Buchhaltung! Auch keine Forderungen...

@MenschMitPlan

Bei einer EÜR kann ich durchaus die doppelte Buchführung wählen (wenn ich die Zahlungen nachvollziehen möchte sinnvoll), nur das ich nicht verpflichtet bin. Istversteuerung bezieht sich nur darauf, daß der Zahlungseingang und Zahlungseingang relevant sind für die Erstellung der EÜR, aber nicht auf die Art und Weise meiner Buchführung.

Hallo Flitzpiepje,

wie schon gesagt, ich führe keine offenen Posten und auch keine Kundenkonten. Mahnungen muss ich auch keine schreiben, ich vermiete Ferienwohnungen und da wird die Schlussrechnung spätestens vor Ort bezahlt. Die Schlussrechnung schreibe ich als Serienbrief aus Excel und da trage ich auch die Anzahlungen ein, so dass ich weiß, wieviel wirklich gezahlt wurde. Es geht also nur um die reine Buchhaltung, und da ist das schon ganz angenehm, wenn das alles wie oben beschrieben Erlöse sind.

Viele Grüße

Alcea

Bei einem Einnahmen-Überschussrechner sind erhaltene Anzahlungen Erlöse, da man ja keine Verbindlichkeiten oder Forderungen hat. Was an Zahlungen reinkommt, ist auch eine Einnahme. Also Konto 8400 z.B.

Hallo allerseits,

danke für die Antworten. So habe ich das auch gemacht, und das ist ja auch viel einfacher.