EÜR / Zahlungsausfall buchen?

3 Antworten

Forderungen und Verbindlichkeiten werden nur bei einem bilanzierenden Unternehmen erfasst.

Und da wird ein Forderungsausfall natürlich als Minderung der Erlöse gebucht.

Du erfasst aber nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beim tatsächlichen Geldeingang oder Geldausgang.

Hier hast Du keinen Geldeingang erhalten, also wird auch nichts gebucht.

Wenn Du Deine Rechnungen in einer anderen Excel- Tabelle nach den Rechnungsnummern aufführst, bleibt hier natürlich diese Rechnung als nicht bezahlt offen.

Du kannst Dir am Jahresende überlegen, ob Du eine Mahnung schickst oder einen Mahnbescheid beantragst.

Der steuerrechtliche EÜRler kennt keine Forderungen. Da geht es nur nach Zu- und Abfluss.

nein, natürlich nicht. Die Einnahmen sind einfach 0.

Also steuerlich komplett unter den Tisch fallen lassen?

@Guschtl87

nein, natürlich nicht. Du hast Ausgaben für die Ware. Und keine Einnahmen durch den Zahlungsausfall. Dadurch vermindert sich der Gewinn aus der EÜR.

@Guschtl87

genau, kein Geldeingang also auch kein Zufluss in deiner EÜR