EU Rentner und Mieteinnahme - geht das?

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Der Hinzuverdienst bei Bezug einer Eu-Rente wird in § 96a SGB VI geregelt. Demnach sind Mieteinnahmen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn diese nicht im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit stehen. Die EU-Rente wird dadurch also nicht gemindert. Die Schenkung kann daher angenommen werden.

Steuerrechtlich sind dann natürlich neben den Renteneinkünften auch die Einnahmen aus der Vermietung zu berücksichtigen. Hier können durchaus Steuernachzahlungen entstehen. Das würde ich aber am besten mit dem Finanzamt klären.

Ich sehe eigentlich aus § 226 SGB V, dass die Mieteinnahmen außen vorbleiben... Das Kapitel Beitragserhebung geht bis § 240. Hier konnte ich beim Überfliegen der §§ nichts entdecken was Beitragspflicht auslöst

Vermietung ist ja auch kein aktives Beschäftigungsverhältnis... wie die beiden Vorschreiber schon geschrieben haben.

HInzuverdienen meint: durch eigene Arbeit oder selbständige Tätigkeit während des Rentenbezugs Geld zu verdienen.

Die Schenkung hat damit nichts zu tun und die Mieteinnahmen auch nicht.

Anders wäre es, wenn er selbständiger Hausverwalter wäre und die Miete sein Einkommen wären.

Nee - Mieteinnahmen sind davon nicht betroffen.

Mein Bruder bezieht auch EU-Rente und hat Pachteinnahmen, die deutlich höher sind als die Zuverdienstgrenze... Die Zuverdienstgrenze bezieht sich auf Erwerbsttätigkeit.

Die nächste Frage wäre somit mit welcher Steuerzahlung ist bei einem Mieteinkommen von ca. 700 € zu rechnen. Gibt es dafür möglicherweise Tabellen ähnlich wie für Lohnsteuern?