EU-Rente von ca.300 € mit 24 ohne gearbeitet zu haben wegen Schwerbehinderung?

10 Antworten

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Wer noch nie gearbeitet hat, kann keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.

Normalerweise braucht man 5 Beitragsjahre, um einen Rentenanspruch zu haben.

Es gibt aber auch eine vorzeitige Wartezeiterfüllung, die hier beschrieben ist: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0605300

Wenn der Anspruch besteht, wird die Rente so berechnet, als ob man mit seinem Durchschnitt bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätte.

Deshalb können Renten von sehr jungen Menschen manchmal sogar höher sein als die von älteren, wenn sie vor der Rente gut verdient hatten und keine Fehlzeiten hatten.

Die Wartezeit (d. h. die Anzahl an Monaten, die mindestens erforderlich ist) für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt fünf Jahre Versicherungszeit (Beitrags- und Ersatzzeiten).

Als weitere versicherungsrechtliche Anspruchsvoraussetzung existiert die "3/5- Belegung", d. h. das Vorliegen von mindestens 36 Kalendermonaten mit Pflichtbeiträgen im Zeitraum von 60 Kalendermonaten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Der 5-Jahreszeitraum verlängert sich durch rentenrechtliche Zeiten u. a. Anrechnungszeiten usw. Teilbelegte Monate zählen hierbei als vollwertig (Monatsprinzip).

Für Auszubildende (während der Ausbildung und bis zu sechs Jahre nach Beendigung der Ausbildung) oder bei Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit gelten Sonderregelungen, sodass u. U. schon mit dem Eintritt in die Versicherung vom ersten Tag an Versicherungsschutz besteht.[3]

Alternativ zu der "3 in 5"-Belegung können die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen auch dann erfüllt werden, wenn der Versicherte bereits vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte und der Versicherungsverlauf seitdem bis zum Eintritt des Leistungsfalles lückenlos ist.

Etwa 17 % aller Rentner beginnen das Rentnerdasein mit einer Erwerbsminderungsrente, 90 % von ihnen wegen voller Erwerbsminderung.

Die frühere vergleichbare Regelung hieß bis 2000 „Erwerbsunfähigkeitsrente“ (Verminderte Erwerbsfähigkeit). Allerdings tritt jetzt (teilweise) Erwerbsminderung erst ein, wenn das Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten auf weniger als sechs Stunden pro Tag herab gesunken ist. Die volle Erwerbsminderungsrente tritt bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente auch dann ein, wenn der Erwerbsgeminderte als nicht mehr vermittelbar gilt. Dies ist der Fall, wenn dieser nicht nach 6 Monaten vermittelt werden konnte. Die Höhe ist von den früher gezahlten Beiträgen abhängig, aber bis zu 10,8 % geringer als die Altersrente.

2007 zeigte eine Studie, dass Gutachter einen konstruierten Testfall völlig unterschiedlich bewerteten.[5]

Erwerbsminderungsrente bekommt man erst wenn du in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hast.Die Höhe der Rente wird durch die Einzahlung bestimmt.Wenig eingezahlt wenig Rente viel eingezahlt höhere Rente.Wenn die Bekannte sich privat Rentenversichert hat,also Vorsorge betrieben hat ist es möglich das sie ohne zu Arbeiten diese Rentenhöhe erreicht.Man kann sich ja zusätzlich bei der Deutschen Rentenversicherung privat Versichern.

obelix12 
Fragesteller
 14.08.2011, 08:28

Jeder andere aber nicht sie also vermute ich sie veräppelt uns denn auf fragen wie sie die beantragt hat weicht sie immer aus

user761  14.08.2011, 08:42
@obelix12

Lass dir doch einfach den Rentenbescheid zeigen,wenn sie das nicht macht dann eben den Rentenausweis den jeder Erwerbsminderungsrentner auch bekommt.Da wirst ja sehen ob sie einen hat oder nicht.Oder Frage sie was für eine Rente sie bekommt.Wenn sie sagt sie bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente,hat sie schon gelogen,denn die gibt es nicht mehr nur noch Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder Erwerbsminderungsrente auf Dauer,Irgend einen Nachweis muß sie ja haben.

Also bei einem Arbeitsunfall zahlt die BG deine Rente und da zählen nicht mal deine Beitragsjahre. Dann bist du ein "Rentner de Lux", oder dein Verdienst war so gering.

obelix12 
Fragesteller
 14.08.2011, 08:25

Sorry glaub hab die Frage falsch gestellt es geht mehr um die höhe der Rente der Bekannten und die Relation zu meiner und warum meine Verlobte bei ihrer EU durch Behinderung keine Rente bekommt bei selbem alter.Aber danke für die schnelle Antwort