Etwas nach China zurückschicken wofür man Zoll zahlen musste - wird Zoll zurückerstattet?
Hallo,
habe etwas voreilich etwas in China bestellt, wofür ich letztendlich noch 15Euro Zoll nachzahlen musste. Bin mit dem Produkt nicht 100% zufrieden und würde es gerne zurückschicken. Bekomme ich den Zoll zurückerstettet wenn ich den Artikel zurückschickt? Wenn nicht lohnt sich das zurückschicken kaum, dann kann es das Gerät lieber in Dtl. mit Verlust verkaufen.
Grüße
6 Antworten
Also du musstest keinen Zoll nachzahlen sondern bezahlen. Ab einen gewissen Warenwert muss man Zollgebühren entrichten. Normalerweise müsstest du das zurückbekommen, allerdings musst du den Nachweis haben den Artikel zurück geschickt zu haben und dann die Formulare beim Zoll ausfüllen. Ich würd sagen es lohnt sich eher nicht denn du musst sicher bearbeitungsgebühren zahlen. Bei 15 EUR ist das eher unrentabel.
Verkauf das Teil auf Ebay und wichtig sollte es defekt oder nicht ordnungsgemäß funktionieren dan. Musst du das angeben. Ansonsten ist es wiederum betrug
Die Zollgebühr an sich bekommst du nicht zurück, weil es eine "Dienstleistung" ist, welche schon erbracht wurde (selbst wenn du diese gar nicht wolltest). Meist sind auf diesem Zollformular jedoch auch noch andere Dinge aufgelistet (Mehrwertsteuertsachen u.ä.) Da bin ich mir nicht sicher, ob du den Teil zurückbekommen kannst. Aber deine vollen 15 Euro bekommst du leider nicht zurück.
Handelt es sich um Waren, die im Rahmen eines Versandhandelkaufvertrags abgelehnt wurden, so kann die Zollanmeldung für ungültig erklärt werden, wenn
- die Waren an die Anschrift des ursprünglichen Lieferanten oder an eine andere von dem ursprünglichen Lieferanten angegebene Anschrift ausgeführt wurden und
- der Einlieferungsschein der Post oder ein ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem Gutschriftbeleg über den Kaufpreis vorgelegt wird.
Hoer sich nicht wirklich so kompliziert an, wie von meinem Vorredner beschrieben...
Bekomme ich den Zoll zurückerstettet wenn ich den Artikel zurückschickt?
Ja, mit den entsprechenden Anträgen bzw. Nachweis des Rückversand (mit Zollausfuhr) in einem sehr aufwendigem Verfahren.
Nebenbei musss der Rückversand, ich vermute Du hast per Paypal gezahlt, entsprechend nachverfolgbar, versichert erfolgen.
Lies dazu mal bitte die Antworten in dieser Frage nach:
Von DE ins Nicht-EU-Ausland müsste per UPS, Fedex oder TNT erfolgen, da Paypal sonst Schwierigkeiten macht. Diese drei Versanddienstleister sind für Paypal von Versand bis zur Auslieferung nachverfolgbar. Übernehmen auch gegen eine Kostenrechnung die Zollformalitäten.
Wenn nicht lohnt sich das zurückschicken kaum, dann kann es das Gerät lieber in Dtl. mit Verlust verkaufen.
Scheint mir die bessere Lösung. Nur prüfe bitte ganz genau, dass alles in Ordnung ist, sonst bist Du als Verkäufer noch in der Sachmängelhaftung.
wofür ich letztendlich noch 15Euro Zoll nachzahlen musste.
Schau mal genau nach. Das sind die Gesamtimportkosten = Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei EUR 15,00, die Du zahlen musstest, vermute ich, dass es sich nur um die Einfuhrumsatzsteuer handelt.
Und: Du solltest sicher sein, dass es sich nicht um ein Fake handelt. Fakeverkauf ist strafbar:
Niemals nach China zurücksenden, das ist prinzipiell noch nie was wieder angekommen!