ETW verkaufen - Haus bauen

10 Antworten

Vorteile:

  • Der Käufer hat gegenüber der finanzierenden Bank eine Einnahme (eure Miete) zu verzeichnen, was die Finanzierung erleichtert.
  • Ihr habt den Vorteil, dass ihr keine Zwischenwohnung beziehen müsst.
  • Ihr braucht keinen so hohen Kredit aufzunehmen, wenn das Geld vom Verkauf der ETW schon zur Verfügung steht.
  • Ihr könnte einen Schritt nach dem anderen machen, ohne sich dem Stress auszusetzen, zwei Dinge gleichzeitig erledigen zu müssen.

Nachteile:

  • Eure Kosten steigen für die Übergangszeit, da ihr das Geld vom Verkauf vermutlich nicht so gut anlegen könnt, dass ihr die dann zu zahlende Miete wieder rausholt.
  • Wenn Verzögerungen am Bau auftreten, könnte es passieren, dass der Verkäufer/Vermieter von seinen guten Absichten abrückt und Eigenbedarf anmeldet.

Worauf solltet ihr achten:

  • Ihr solltet darauf achten, dass der zu schließende Mietvertrag ein regulärer Mietvertrag ist, also auf unbestimmte Dauer läuft (auf keinen Fall befristet). Wenn sich die Fertigstellung des Hauses abzeichnet, könnt ihr so immer noch auf reguläre Weise kündigen.
  • Ihr solltet im Kaufvertrag diese Regelung bereits verankern und eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter hier ausschließen.
  • Sollte die WEG dem Verkauf zustimmen müssen, sollte auch dies schon vorab geklärt werden, damit euch nicht ein unbedarfter Verwalter oder die Wohnungseigentümer einen Strich durch die Rechnung machen, was zu unliebsamen Verzögerungen führen könnte.
  • Der Käufer sollte über alle Vorgänge in der WEG, die er wissen möchte, umfassend und schriftlich informiert werden, damit im Nachhinein ein großer Schadenersatz (Rückabwicklung des Kaufvertrages) ausgeschlossen ist.

Die Wohnung spricht in diesem Zustand (vermietet) ja eigentlich hauptsächlich Kapitalanleger an -> also auch so inserieren

Für Privatpersonen, die die Whg. selbst bewohnen wollen, dürfte das Risiko relativ hoch sein, dass ihr vielleicht doch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auszieht (Verzögerungen beim Hausbau)...das macht den Verkauf an "Privat", in den heutigen Zeiten des Mieterschutzes, nicht unbedingt attraktiv...

Zeitmietvertrag wäre eine Option (z.B. auf ein Jahr angelegt), wenn ihr doch an Selbstbezieher verkaufen wollt....aber was ist, wenn das Haus nicht zum geplanten Zeitpunkt fertig wird?

Wenn ihr einen Käufer findet, der das akzeptiert ist die Idee nicht schlecht.

Ich würde es dann aber so machen, dass kein Mietvertrag gemacht wird, sondern der Käufer entsprechend weniger zahlt, heißt ja für ihn auch weniger Notarkosten und weniger Grunderwerbsteuer.

Die Zahlung des Kaufpreises könnte in 2 Etappen abgewickelt werden: die Hälfte bei Notarvertrag und die andere bei Übergabe des Hauses. Es sollte dann ein realistischer Übergabetermin gemacht werden, auch unter Berücksichtigung, dass sich euer Einzug ins neue Haus verzögeren könnte.

Die Details sollten mit dem Notar ausgehandelt werden.

Ob Du nun Miete oder Abtrag zahlst, die Belastung ist doppelt. Wir haben damals unser Wohnung weiter bewohnt , was auch den Vorteil hatte das wir nicht in eine Baustelle ziehen mussten - wurden nicht wie geplant fertig. Wenn Du eine Wohnung mietest musst Du zum Zetipunkt zu dem gekündigt wurde raus - egal ob das Haus fertig ist oder nicht!

Zur Wohnung zurück: Die haben wir vermietet. Durch den geringen finanzierungs Anteil war auch der Abtragsbetrag nicht so hoch, wodurch sich dieser durch die Miete getragen hat. Seit 2 Jahren gehört die Miete uns. Einen Teil legen wir für Reperatur bzw. Sanierungsarbeiten in Wohnung bzw. Haus an. Der Rest geht in einen Bausparvertrag für unsere Tochter.

An sich eine gute Idee, aber:

Ihr müsste Euch darüber im Klaren sein, dass die meisten Immobilien zur Selbstnutzung gekauft werden. D.h., der Käufer möchte vermutlich einziehen, sobald er bezahlt hat.

Dementsprechend schränkt Ihr den Käuferkreis ein und werdet einen geringeren Verkaufspreis erzielen.