Es ist rechtens das ein Steuerbescheid für 2009 weg Tod Ende Juni 2010 aufgehoben wird?
Unsere Eltern sind ohne Vorwarnzeichen plötzlich Ende Juni 2010 kurz nacheinander verstorben, Sie konnten uns also keine Hinweise geben wo was liegt (Fahrzeugbrief usw.) bzw. was an wenn zu zahlen ist.
Dann kam Anfang September 2010 ein Steuerbescheid für 2009 über 36 Euro (Auszahlung).
Die Steuererklärung wurde von meinem Vater ganz am Anfang des Jahres 2010 abgegeben, das habe ich mitbekommen da sich mein Vater furchtbar darüber aufgeregt hat das das Finanzamt einiges nicht anerkannt hat.
Da in diesem Bescheid einiges nicht anerkannt wurde, hatte ich deshalb fristgemäß Einspruch eingelegt.
Den Eingang des Einspruchs hat mir das Finanzamt bestätigt, ich sollte noch eine Begründung zu dem Einspruch einlegen.
Jetzt kam plötzlich ein Schreiben das der Steuerbescheid aufgehoben wurde, da der Steuerschuldner zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Steuerbescheids verstorben.
Das ist wohl ein schlechter Witz, es wurde auf kein Gesetz oder Paragraphen verwiesen.
3 Antworten
Zunächst mein Beileid.
Wenn ein Bescheid -von welcher Behörde auch immer- zur Post gegeben wird, ist es ganz wichtig wer der Adressat ist und wer der "Steuer"-Bürger. Ist der StB verstorben, so ist sofort zu ermitteln wer Erbe ist, damit der Bescheid auch ja zutreffend bekannt gegeben wird. Ist der Bescheid unzutreffend bekanntgegeben worden (eben im Sterbefall oder bei Namensänderung, o.ä) ist er immer aufzuheben. Sind mehrere Personen Erben, so empfielt es sich einen davon als Vertreter zu benennen für die Bekanntgabe und die Erstattung. eine Änderungsvorschrift steht nicht im Bescheid, da es sich um die Bekanntgabe eines falschen Bescheides gehandelt hat welcher nunmehr nichtig ist. So kann jeder Bescheid gekippt werden. Auch wenn Einspruchsfristen abgelaufen sind !!!!
Zunächst mein Beileid.
Wenn ein Bescheid -von welcher Behörde auch immer- zur Post gegeben wird, ist es ganz wichtig wer der Adressat ist und wer der "Steuer"-Bürger. Ist der StB verstorben, so ist sofort zu ermitteln wer Erbe ist, damit der Bescheid auch ja zutreffend bekannt gegeben wird. Ist der Bescheid unzutreffend bekanntgegeben worden (eben im Sterbefall oder bei Namensänderung, o.ä) ist er immer aufzuheben. Sind mehrere Personen Erben, so empfielt es sich einen davon als Vertreter zu benennen für die Bekanntgabe und die Erstattung. eine Änderungsvorschrift steht nicht im Bescheid, da es sich um die Bekanntgabe eines falschen Bescheides gehandelt hat welcher nunmehr nichtig ist. So kann jeder Bescheid gekippt werden. Auch wenn Einspruchsfristen abgelaufen sind !!!!