Es ist rechtens das ein Steuerbescheid für 2009 weg Tod Ende Juni 2010 aufgehoben wird?

3 Antworten

Zunächst mein Beileid.

Wenn ein Bescheid -von welcher Behörde auch immer- zur Post gegeben wird, ist es ganz wichtig wer der Adressat ist und wer der "Steuer"-Bürger. Ist der StB verstorben, so ist sofort zu ermitteln wer Erbe ist, damit der Bescheid auch ja zutreffend bekannt gegeben wird. Ist der Bescheid unzutreffend bekanntgegeben worden (eben im Sterbefall oder bei Namensänderung, o.ä) ist er immer aufzuheben. Sind mehrere Personen Erben, so empfielt es sich einen davon als Vertreter zu benennen für die Bekanntgabe und die Erstattung. eine Änderungsvorschrift steht nicht im Bescheid, da es sich um die Bekanntgabe eines falschen Bescheides gehandelt hat welcher nunmehr nichtig ist. So kann jeder Bescheid gekippt werden. Auch wenn Einspruchsfristen abgelaufen sind !!!!

Zunächst mein Beileid.

Wenn ein Bescheid -von welcher Behörde auch immer- zur Post gegeben wird, ist es ganz wichtig wer der Adressat ist und wer der "Steuer"-Bürger. Ist der StB verstorben, so ist sofort zu ermitteln wer Erbe ist, damit der Bescheid auch ja zutreffend bekannt gegeben wird. Ist der Bescheid unzutreffend bekanntgegeben worden (eben im Sterbefall oder bei Namensänderung, o.ä) ist er immer aufzuheben. Sind mehrere Personen Erben, so empfielt es sich einen davon als Vertreter zu benennen für die Bekanntgabe und die Erstattung. eine Änderungsvorschrift steht nicht im Bescheid, da es sich um die Bekanntgabe eines falschen Bescheides gehandelt hat welcher nunmehr nichtig ist. So kann jeder Bescheid gekippt werden. Auch wenn Einspruchsfristen abgelaufen sind !!!!