Erziehungsrente neu beantragen für ein volljähriges Kind?
Hallo , der Vater meiner Tochter ist vor 10 Jahren gestorben - da war meine Tochter 8 Jahre
Bis zu Ihrem 18. Lebensjahr - vor einem guten halben Jahr -habe ich eine Erziehungsrente erhalten.
Jetzt ist es so , dass meine Tochter aus psychischen Gründen Ihr Studium / Ausbildung nicht beginnen kann.
Kann ich die Erziehungsrente erneut beantragen ?
3 Antworten
deine Tochter ist 18 und damit volljährig. damit ist auch Schluss mit der Erziehungsrente.
es gibt nur eine Ausnahme wo es die Rente bis zum 25. geben kann. und das wäre wenn die Tochter behindert wäre.
er bloße Erkrankung ist keine anerkannte Behinderung für die Verlängerung.
du kannst dich aber auch an deine Rentenberatungsstelle wenden.
Nein. Erziehung endet mit dem 18. Lebensjahr.
Für eine Erziehungsrente ist die Schul-oder Berufsausbildung egal. Das Kind muss nicht mehr erzogen werden!
Was ist unter Erziehungsrente zu verstehen?
Deine Tochter hat Anspruch auf Halbwaisenrente bis ihre erste Ausbildung abgeschlossen ist.
Er kennt viel nicht...
Nach der HW-Rente wurde nicht gefragt. Mach dich mal fachkundig betreffs der Erziehungsrente!
Warum kennt ein Experte keine Erziehungsrente???