Erziehungsrente bei Hartz 4

3 Antworten

Ja, wird es

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird JEDES Einkommen berücksichtigt. Es würden von "sonstigem Einkommen" 30 € als Versicherungspauschale frei bleiben.

Ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, hängt auch davon ab, wie lange ihr bereits zusammen lebt. Im ersten Jahr des Zusammenlebens müsste das JobCenter euch diese Bedarfsgemeinschaft nachweisen. Nach einem Jahr müsstet ihr das Gegenteil beweisen.

Ja sieher wird das als Einkommen angerechnet.Wenn ihr allerdings in Arbeit seit,dann habt ihr beides,Die Rente und den Gehalt.