Erziehungsberechtigt Pflichterscheinung bei Gericht?
Rein Interessehalber, wenn beispielsweise ein Kind ab 14 Jahren angeklagt ist, müssen die Eltern dann mit bei Gericht erscheinen oder können sie trotz Einladung der Verhandlung fern bleiben?
Danke für eure Antworten :)
2 Antworten
Sie werden nicht „eingeladen“ sondern vorgeladen. Einer Vorladung hat man zu folgen, ansonsten wird man abgeholt und „vorgeführt“. Je nach dem was Du angstellt hast, wird der Richter, der Verteidiger oder der Staatsanwalt schon mit Deinen Eltern sprechen wollen.
Danke für deine Antwort, aber ich habe nichts angestellt, sondern wollte nur wissen wie so etwas abläuft :)
Da steht die Eltern 😂
TROTZDEM danke für deine Zeit
wenn das Gericht es anordnet, was bei Minderjährigen normal ist, hat ein Eerziehungsberechtigter teil zu nehmen sonst muß er den Ausfall der angesetzten Verhandlung bezahlen
Danke :)
Okay, da war ich zu schnell. Dann ersetze bitte „Deine Eltern“ durch „die Eltern“ usw