Erziehungdrecht - Sorgerecht?

4 Antworten

Es sind zwei grundlegende Bereiche, die nicht unbedingt immer eine Person betreffen müssen. Das Erziehungsrecht haben im normalfall beide Elternteile, bei nichtverheirateten Paaren kann das Erziehungsrecht durch Beurkundung beim JA geteilt werden, zum gemeinsamen durch Heirat zu werden, aber die unverheiratete Mutter hat auch das Recht das Erziehungsrecht allein zu beanspruchen. Das Sorgerecht hängt mittelbar mit dem Erziehungsrecht zusammen. Kann aber auch davon getrennt werden, wenn man das Kind zB. für die Zeit eines Lehrgangs zur Oma gibt, oder man gibt es tagsüber in eine KITA oder zur Tagesmutter oder zum Kindsvater, der kein Erziehungsrecht hat. Dann trennt man das Sorgerecht vom Erziehungsrecht ab und überträgt es zeitweise auf eine andere Person. Daraus resultiert allerdings, dass diese Personen von Dir als Erziehungsberechtigten schriftliche Vollmacht erhalten müssen, um ggf. einen Arzt aufzusuchen oder das Sorgerecht zu übernehmen, wenn das Kind aus einer KITA geholt werden soll. Das Sorgerecht wird auch zeitweilig vom Erziehungsrecht per Gerichtsbeschluss getrennt, wenn das JA einschreiten muss und die Kinder in Personensorge nimmt. Das Gleiche trifft auch zu, wenn sich die Eltern scheiden lassen. Dann ist das Erziehungsrecht immer noch geteilt und der andere Elternteilkann somit auf Schule und Ausbildung oder die Gesundheit betreffend nicht außen vor bleiben, aber das Sorgerecht hat der Elternteil bei dem sich das Kind aufhällt. Hier spielt auch noch der 3. untrennbare Fachbegriff - das Aufenthaltsbestimmungsrecht - eine Rolle. Reicht Dir das? LG

kein Unterschied, das Erziehungsrecht ist um Sorgerecht enthalten, da das Sorgerecht eben die gesamte PersonenSORGE umfasst.

"http://de.wikipedia.org/wiki/ElterlicheSorge(Deutschland)"

"http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsberechtigter_(Deutschland)"

Einmal hat man das Recht zu sorgen.
Einmal zum Erziehen.