Erwerbsminderungsrente! Muss man selbst kündigen oder kündigen lassen?
Folgender Sachverhalt: Jemand ist infolge einer sehr schweren Erkrankung (bereits 11 Monate) von der Krankenkasse aufgefordert worden, einen Rentenantrag zu schreiben. Das Ansinnen der Krankenkasse ist mir schon klar. Man will sparen. Aber auf Grund der Krankkeit ist an eine Arbeitsaufnahme (ungekündigte Stellung) in den nächsten 1-2 Jahren, vielleicht auch noch länger, nicht zu denken. Wenn Die Rente bewilligt wird, muss dieser Jemand dann seinen Arbeitsvertrag selbst kündigen oder wird man vom Arbeitgeber gekündigt? Gibt es irgendwelche Dinge auf die man achten muß? ( Beim Arbeitsamt konnte man mir diese Frage irgendwie nicht beantworten. Ich bekam eine 0180er Nummer eines Ministeriums wo ich allerdings nicht durchgekommen bin) Vielen Dank für Eure Antworten.
4 Antworten

Normalerweise wird dann nicht gekündigt, sondern ein Aufhebungsvertrag gemacht, im gegenseitigen Einverständnis. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsvertrag Sollte aber erst nach Bewilligung der Rente gemacht werden.

Wenn er EU-Rente bekommt, hat er nichts mehr mit dem Arbeitsamt zu tun. Und es erfolgt ja im gegenseitigen einverständnis, da kann dem Chef ja nichts fehlen. Arbeiten kann er ja eh nicht, im gegenteil kann er jetzt ja einen neuen Arbeitnehmer einstellen.

Das kann er auch im Kündigungsfall einen neuen einstellen

Dieses Problem hatten wir jetzt auch gehabt.Mein Mann wurde gekündigt,weil er auch schon 7 Monate krank ist.Und für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar ist. Ich habe bei dem Ministerium angerufen und denen den Sachverhalt geschildert.Mir wurde gesagt,um Gottes Willen nur nicht selbst kündigen.Das kann sperrungen zufolge haben. Also lass dich kündigen.

Danke für die Antwort. Was hat den das Arbeitsamt für Euren Fall gesagt. Ich bin da nicht so auf dem Laufenden von wegen Kündigungsschutz oder so?

Die haben meinen Mann erstmal weggeschickt.Ich habe die Kündigung mit kurzem Begleitschreiben an das arbeitsamt geschickt.Einschreiben mit Rückschein.Jetzt ist es in seinen Akten.Dann kann er nicht gespeert werden

Mir ging es vor drei Jahren genau so. Auf keinen Fall kündigen!!! Die ev. Berentung nur dem AG mitteilen. Dann ist der AG gefordert. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. nach der Befristung wieder zurückzukehren. 2. der AG kündigt und muss Abfindung zahlen. Lest meinen Tip und prüft den Bescheid sehr genau, besonders Seite 6! LG

beantrage doch erst die EU Rente dass dauert im durchschnit 6Monaten jenach fall mit ärztliche untersuchungen noch länger ,in dieser zeit bist du noch krankgeschrieben,den arbeitgeber woll bescheidt geben ,eventuell anstatt die EUrente zubeantragen eine reha antrag für arbeit beantragen,diese kann zwei jaren dauern.Aber ich denke dein Arbeitgeber wird in der heutige arbeitslage dich kündigen,bloß nicht selber kündigen denn dann gibt es sperre.
Vorsicht.Das kann auch zu einer Sperre führn.Das ist ne Auslegungssache des Arbeitsamtes.Der Chef bezahlt doch eh kaum mehr was für den Arbeitnehmer.Aber es fehlt ihm eine Arbeitskraft