Darf der Schwerbehindertenausweis aberkannt werden, wenn man eine Ausbildung versuchen will?
Hallo Community,
jemand, der mir sehr viel bedeutet, leidet an Epilepsie und hat deswegen einen Schwerbehindertenausweis. Dieser soll aberkannt werden, sollte sie eine Ausbildung beginnen (versuchen, es ist nicht gesagt dass sie das schafft, denn sie hat auch eine Lernschwäche und müsste noch den Realschulabschluss schaffen und sie ist oft im Krankenhaus wegen Ihrer Epilepsie). Sie wünscht sich sosehr, irgendwann evtl. auf eigenen Beinen stehen zu können und arbeitet ganz diszipliniert an sich. Sie hat soviel Kraft und durchhaltevermögen und verdient es sosehr!!! Dafür braucht sie aber Sicherheit, durch ein gesichtertes Einkommen, inklusive der Miete ihrer Kleinen Wohnung in der Sie betreut wird und nach und nach lernt ihr Leben möglichst Selbstbestimmt zu führen sowie den Ausweis, denn sie hat ein Recht darauf (Schwerbehinderung!!!). Was kann sie tun, um sich FINANZIELL abzusichern und den Ausweis solange zu behalten, bis sie die Ausbildung erfolgreich abschließt und eine Neueinstufung ihres Behindertengrades veranlassen kann? Jemand wie sie verdient Unterstützung und eine Chance, nicht eine Ausbremsung durch den Staat wegen ihrer Behinderung. Sie will es doch nur versuchen!!! Da ist keiner, der die finanziellen Mittel hat, sie zu Unterstützen (klar, mal was zu essen oder Kleider, aber wir sind alle Selbst am Existenzminimum und können sie nicht groß unterstützen), wenn der Staat sie fallen lässt, dann wars das.
Ich hoffe ihr könnt helfen.
3 Antworten
So pauschal nicht.
Speziell bei der Epilepsie richtet sich der Grad i.d.R. nach Häufigkeit und Art der Anfälle. Die werden ja nicht einfach weniger, nur weil man eine Ausbildung macht.
Sie scheint ja aber noch jünger zu sein?
Gewisse Merkzeichen sind z.B. manchmal an die Beendigung einer Schulausbildung oder an das Alter gekoppelt. Evtl. ist das auch hier mit Thema?
Wird eine Herabsetzung angestrebt ( von Seiten der Behörden) sollte sie normalerweise Post bekommen und kann sich dazu dann schriftlich äußern.
Dies dann am besten auch mit aktuellen Arztberichten aus denen z.B. bezüglich der Epi die Art und Häufigkeit der Anfälle hervorgehen.
Was das finanzielle angeht wäre halt die Frage um was es für eine Ausbildung geht. Geförderte bzw begleitete Ausbildung aufgrund der Behinderung notwendig? Dann hat man evtl. einen anderen Ansprechpartner als wenn es der ganz normale 1. Arbeitsmarkt ist.
Dort könnte man evtl. BAB bei der Arbeitsagentur beantragen wenn es sich um eine duale Ausbildung handelt oder Schüler Bafög, wenn schulische Ausbildung.
Ich würde ich raten, sich konkret beraten zu lassen. Das kann man z.B. nach Mitgliedschaft (hinsichtlich der Schwerbehinderung) bei einem Sozialverband machen, die auch den Schriftkram machen können. Aber evtl. kann auch z.B. das Integrationsamt oder die Rehaabteilung der Arbeitsagentur weiterhelfen.
Von was lebt sie jetzt? Lebt sie jetzt von sozialen Leistungen, müsste derjenige ja auch ein gewisses Interesse haben, dass sie möglicherweise nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.
(So isses z.B. bei mir^^)
In der Regel schon aber so wie es aussieht, scheint sie an jemanden geraten zu sein (Betreuer), der regelmäßig Zahlungen einfach mal eine Woche später ausführt, ohne Entschuldigung oder Erklärung. Das heißt dann manchmal, dass ein paar Tage hungern oder nur ungesunde Sachen essen auf dem Programm steht- trotz Hilfen seitens der Familie...die auch nicht viel bringen, wenn einfach das Geld nicht da ist. Klar gibt es die Möglichkeit zu klagen, aber mit welchem Geld und welchen Erfolgschancen?
denke die würden sie zurückstufen. Kenne auch ein paar die haben jetzt seit sie arbeiten 60% statt der 80%. Sie muss nur aufpassen dass sie sich in der Ausbildung nicht überfordert. Aber sie schafft es bestimmt und es kommt auch immer darauf an welche Form dieser Krankheit sie hat. Drücke die Daumen!
Vielen Dank für die Antwort.
Gegen eine Rückstufung ist ja auch nichts einzuwenden...wenn sie dann wirklich in der Lage ist, diese auch auszugleichen, ohne sich zu quälen aus dem Gedanken/der Befürchtung heraus dass sie einfach nix kriegt, selbst wenn sie rausfindet dass sie sich überfordert.
Speziell bei Ausbildung kenne ich mich leider nicht aus, nur weiß ich aus eigener Erfahrung, dass der staat schneller etwas streicht oder kürzt.
Das der Staat erst mal den Status ändert, ist klar. denn wer eine normale Ausbildung macht, kann nicht Schwerbehindert sein.
Das ist erst mal nicht so schlimm, weil man jederzeit wieder einen Antrag stellen kann.
Google mal:
Beratungstelle für Schwerbehinderte
Dort sollte man nachfragen, ob und welche Möglichkeiten es gibt.