Erwerbsminderungsrente abgelehnt? 4 Wochen Klagefrist, wie vorgehen?

7 Antworten

Hallo Liam1111,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente abgelehnt? 4 Wochen Klagefrist, wie vorgehen?

Antwort:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf;jsessionid=57BE90F44D41F4895F914A44FF165AF0.delivery2-9-replication?__blob=publicationFile&v=8

Schritt 1:

Wie von okieh56 angeregt, rechtzeitig-/zeitnah Widerspruch bei der zuständigen DRV einreichen:

(Um die Frist nicht zu verpassen, schreibe zunächst einfach einen Vierzeiler an die Rentenversicherung, z.B. „... ich habe Ihren Bescheid vom..... erhalten und lege hier fristgerecht Widerspruch ein. Nach Rücksprache mit meinen Ärzten werde ich weitere Befunde einreichen, die meiner Meinung nach nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sind...“)

Schritt 2:

a)

Sie müßen zunächst in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, das heißt im Klartext:

Auf Ihrem DRV-Rentenkonto müßen Sie mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen!

Fehlt dieser Nachweis, ist leider Fehlanzeige!

b)

Sie müßen in Ihrer eigenen Krankenakte (an Hand von aussagefähigen Arzt-/Entlassungsberichten) klar und sehr detailliert nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Ohne diesen klaren Nachweis stehen die Erfolgsaussichten sehr schlecht!

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Um bei dieser sehr komplexen Angelegenheit keine Fehler zu machen, führt kein Weg an einer gründlichen Vorbereitung vorbei!

Hier können die sehr guten Merkblätter des Rentenbüros "Jokusch" wertvolle Hilfestellung leisten:

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

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Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung mit Einschluß von Sozialrecht haben, empfiehlt sich z.B als Rechtsbeistand die Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband wie z.B. Gewerkschaft!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du meinst sicher, du hast 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Sprich zunächst mit deinem Arzt, wie er die Sache sieht und ob er dich beim Widerspruch unterstützt, denn der hat nur dann Sinn, wenn dein Arzt dich unterstützt. Nur ein Mediziner kann ein medizinisches Gutachten (auf das die RV sich stützt) anfechten.

Falls du vor dem Rentenantrag eine Reha hattest, stützt die RV sich natürlich insbesondere auf den Entlassungsbericht.

Um die Frist nicht zu verpassen, schreibe zunächst einfach einen Vierzeiler an die Rentenversicherung, z.B. „... ich habe Ihren Bescheid vom..... erhalten und lege hier fristgerecht Widerspruch ein. Nach Rücksprache mit meinen Ärzten werde ich weitere Befunde einreichen, die meiner Meinung nach nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sind...“ Du kannst auch darum bitten, persönlich vom Gutachten vorgeladen zu werden.

Dann wird der Fall zunächst „auf Eis“ gelegt und dein Arzt hat Zeit, eine Gegendarstellung zu verfassen. Danach erfolgt ggf. eine erneute Begutachtung.

Einen Anwalt einzuschalten ist erst nach der endgültigen Ablehnung (nach dem Widerspruch) sinnvoll - aber auch nur dann erfolgversprechend, wenn der Gutachter der RV falsch liegt.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist alles durch, es beleibt 4 Wochen für den Klageweg. Da es an das Sozialgericht geht, frage ich ja wie soll ich vorgehen. Mit oder ohne Anwalt und wie geht es jetzt weiter ? Reha war ich nicht. Hatte Arbeitsunfall, mit eindeutigen Schäden für die Arbeit unter 6 Stunden. Nur Gutachten von meinem Arzt steht gegen Untersuchung von Rentenversicherung

@Liam1111

Dann brauchst du einen Anwalt für Sozialrecht. Entscheidend ist, dass das Gutachten wirklich anfechtbar ist - dazu brauchst du die Unterstützung deiner Ärzte. Auch ein Gericht richtet sich nach medizinischen Gutachten.

@okieh56

Ja danke dir

HAllo,

die erste Instanz ist für dich kostenlos.

Suche dir einen Anwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, der auch Verfahren nach SGB VI geführt hat.

Ihr habt den Nachweis zu führen, das dein Leistungsvermögen mindestens unter 6 Stunden gerutscht ist.

Insofern überprüfe nochmals, ob alle deine Erkrankungen und negativen Veränderungen berücksichtigt worden, die Dein Leistungsvermögen absenken.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

zu klagen oder zu widersprechen?

Für den Klageweg würde ich mir einen Anwalt nehmen, wenn du nicht im VDK bist.

Mir bleiben 4 Wochen Zeit zu klagen.

falsch .... Fu hast 4 Wochen Zeit gegen diesen Bescheid Widespruch zu erheben.

https://rentenbescheid24.de/erwerbsminderungsrente-wurde-abgelehnt/

Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, was können Sie tun?

Als erstes den Ablehnungsbescheid genau durchlesen! Danach sollten Sie sich die Widerspruchsfrist merken und nicht aus den Augen verlieren.

Sie haben Zeit innerhalb eines Monates nach dem Sie Kenntnis von dem Bescheid haben, Widerspruch einzulegen. Dazu können Sie auch zur Deutschen Rentenversicherung gehen und den Widerspruch mündlich protokollieren lassen. Lassen Sie sich bitte immer eine Eingangsbestätigung oder eine Kopie des Protokolls des mündlich erhobenen Widerspruch geben.

Hilfe suchen .....

https://www.sovd.de/

https://www.vdk.de/deutschland/

oder juristischen Rat ..... Rechtsanwalt.

Es bleiben 4 Wochen für den Klageweg zum Sozialgericht. Wie genau muss ich jetzt vorgehen. Danke noch mal für die Antwort