Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch ehemalige deutsche Mutter möglich?

6 Antworten

Das ist ein schöner komplizierter Fall. Die Frage ist natürlich richtig, oder fast richtig. Sie hat nämlich kein "Anrecht auf die deutsche StA", sondern sie ist Deutsche oder eben nicht.

Nehmen wir einmal an, die Großeltern waren deutsche Staatsangehörige. Dann sind ihre Kinder auch Deutsche, wenn sie, die Großeltern, in Deutschland geboren sind. Alle drei sind US-Bürger, die Großeltern und die Mutter. Da sich die USA nicht um alte Staatsbürgerschaften kümmert, wenn ein Mensch die US-Staatsbürgerschaft erwirbt (naturalisiert wird), bleibt die Frage, ob sie noch deutsche Staatsbürger sind, genauer gesagt, ob die Mutter deutsche Staatsbürgerin bei der Geburt Deiner Freundin war. Um das zu prüfen, müsste man wissen, wann (und wo) Deine Freundin geboren ist und ob der Großvater die deutsche Staatsangehörigkeit auf die Mutter "vererbt" hat. Außerdem muss geprüft werden, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Naturalisation verloren hat. Seit einiger Zeit verliert nämlich jemand, der eine andere Staatsangehörigkeit "auf Antrag" (und nicht durch Geburt) erwirbt, das wäre bei der Naturalisation der Fall, die deutsche Staatsangehörigkeit, auch ohne es zu merken.

Ich sage mal: Die Chancen stehen sehr gut, dass Deine Freundin deutsche Staatsangehörige ist. Sie wird sich freuen: Dauernde Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in fast ganz Europa, das ist für Amerikaner sehr interessant.

Um das wirklich genau beurteilen zu können, bräuchte ich von allen Beteiligten (Großeltern, Mutter, Freundin) folgende Angaben:

  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Datum der US-Einbürgerung (für Großeltern und Mutter)

Das alles kann natürlich auch das zuständige deutsche Konsulat in den USA beurteilen. Aber es ist auch gut, wenn man vorher Bescheid weiß, wie der Fall liegt und welche Papiere man vorlegen muss, damit der Pass für Deine Freundin ausgestellt werden kann. Bedingungen gibt es übrigens nicht (Straffreiheit, Sprachkenntnisse, gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse). Ein deutscher Staatsbürger bekommt einen deutschen Pass, period.

Der Fall vereinfacht sich dramatisch, wenn die Mutter in den USA geboren wurde. Dann nämlich war (und ist wahrscheinlich immer noch) die Mutter Doppelstaatlerin (Deutschland und USA), ohne dass das von Deutschland in Frage gestellt wurde oder wird (von den USA sowieso nicht). (Durch die Geburt in den USA (und damit dem Erwerb der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit) geht einem Kind deutscher Eltern ja nicht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.)

Dann müsste nur noch sichergestellt werden, ob die Mutter tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit mit ihrer Geburt erworben hat (d.h. als Deutsche geboren wurde). Das ist immer der Fall, wenn der deutsche Vater oder (ab dem 31.12.1973) die detusche Mutter in Deutschland geboren wurde. Wenn keiner der deutschen Elternteile diese Bedingung erfüllt, hatte die Geburt in den USA beim deutschen Konsulat gemeldet werden müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit sicherzustellen.

Sie ist Amerikanerin, wieso sollte sie ein ** Anrecht** auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wenn sie in Amerika lebt?

Wegen dem deutschen Pass? Wer denken kann ist im Vorteil...

@diegruene

Du scheinst sehr viel zu denken, allerdings nur unnützes Zeug. Zeigen schon deine Fragen.

@diegruene

Niemand hat gesagt, dass die Mutter noch die deutsche Staatsbürgerschaft behalten hat. Eine doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche ist halbwegs problemlos nur für EU-Staaten und die Schweiz möglich, für Deutsche, die US-Bürger werden, eher nicht. Die Frage ist also, welche Staatsbürgerschaft die Mutter bei der Geburt des Kindes hatte. Dass sie beide hatte, steht zu bezweifeln. Wenn sie damals Deutsche war, dann ist das Kind eh schon deutsch, da muss nichts beantragt oder ein Anrecht geltend gemacht werden.

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/abstammungsprinzip/_node.html;jsessionid=DC45953EF09F7E88C0A83492F5C83330.s4t2

Denken ist tatsächlich sehr schön, sollte man öfter machen...

@hydralernae

Die deutsche Vermeidung von doppelten Staatsangehörigkeiten spielt hier keine Rolle, weil es nicht um eine Einbürgerung geht, sondern um die Frage, ob die Freundin schon seit Geburt deutsche Staatsangehörige ist. Diese doppelte Staatsbürgerschaft wurde von den USA noch nie und von Deutschland erst seit einigen Jahren in Frage stellt.

Die wirklich interessante Frage ist, das schreibst Du ja auch, ob die Mutter noch die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, als die Freundin geboren wurde. Dann nämlich wäre die Sache klar vorausgesetzt, dass die Freundin am 31.12.1974 oder später geboren wurde. Erst ab diesem Datum konnten auch Mütter die deutsche StA "vererben".

Beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag (außer EU und Schweiz) geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren seit dem 01.01.2000, vorher jedoch nur, wenn der Betreffende seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt nicht in Deutschland hatte. Das dürfte in dem vorgetragenen Fall so sein. Fazit: Die Freundin ist Deutsche, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch Deutsche war und ist keine Deutsche, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt schon US-Bürgerin war. Der zweite Halbsatz kann auch falsch sein, wenn nämlich eine Beibehaltungserlaubnis erteilt worden war. Aber das wüsste die Familie mit Sicherheit.

Staatsbürgerschaften sind vom Wohnort ziemlich unabhängig.

  • Man kann (Ausnahmen kann es geben) üblicherweise eine Staatsangehörigkeit nur dadurch erhalten, indem man in dem betreffenden Land wohnt.
  • Man kann (Ausnahmen kann es geben) üblicherweise eine Staatsangehörigkeit nur daduch verlieren, dass man in irgendeinem Land / nicht in dem Land, in dessen Staatsangehörigkeit man hat, wohnt.

Ein Deutscher verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes auf Antrag (wichtig!) erwirbt.

Und natürlich: Ein Mensch, der in Amerika lebt, hat vielleicht kein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft (manchmal aber doch, z.B. als Verfolgter des Nationalsozialismus), erhält aber trotzdem einen deutschen Pass, wenn er oder sie schon die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Das scheint ja hier der Fall zu sein, auch wenn die Betreffende das zur Zeit noch nicht weiß.

@Andreas Starke

Die beiden Punkte sind falsche Aussagen und sollen zeigen, dass die Staatsangehörigkeit vom Wohnort ziemlich unabhängig sind. Ich habe das schlecht formuliert.

Ja, da in Deutschland die Staatsbuergerschaft ueber das "Blut" geht. Wenn alle Dokumente vorhanden sind, sollte das auch kein Problem sein, ansonsten gibt es Anwaelte, die sich darauf spezialisieren.

Bisher war es so, dass die deutsche Staatsbuergerschaft exklusiv war, d.h. man die anedre ablegen musste um die deutsche zu bekommen. Soweit ich gehoert habe, ist das aber jetzt nicht mehr so, oder soll zumindest bald geaendert werden.

Meine Grossmutter ist Deutsche. Meine Mutter jedoch nur Schweizerin und ich daher auch. Könnte dann also theoretisch meine Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft vordern und ich dann auch? :) xD

@diegruene

Ja, klar. Ich lebe in Israel und sehr viele Leute machen das, 2 Generationen rueckwirkend.

Die Frage ist nur, wozu braucht ein Schweizer die deutsche Staatsbuergerschaft?... :-)

@Steffile

Freie Bewegung durch ganz Europa.

...In Israel? Ich liebe Israel <3

@Steffile

Ach, Steffile. Im Effekt mag das ja so wirken, aber eine Zwei-Generationen-Regel gibt es nicht. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist, gerade durch die zahlreichen Änderungen, sehr kompliziert geworden, weil sich Staatsangehörigkeiten immer nach der Rechtslage der Zeit bestimmen, in der etwas Bestimmtes (Geburt, Eheschließung, Einbürgerung usw.) passiert ist.

Für überlebende Verfolgte des Nationalsozialismus (zu denen sicher viele in Israel leben) gibt es wahrscheinlich diverse Sonderregelungen. Reich-Ranitzki hat ja, nachdem er nach dem 2. Weltkrieg schon einige Jahre wieder in Deutschland gelebt hatte, voller Verwunderung festgestellt, dass er einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.

Ich will nur sagen, dass Fälle von Israelis, die die deutsche Staatsangehörigkeit (wieder) erhalten haben, nicht als Beispiel für den vorliegenden Fall dienen können.

@diegruene

Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde vor dem 31.12.1973 nur durch die deutschen Väter, nicht aber durch die deutschen Mütter weitergegeben. (Das war immerhin viel früher als die Einführung des Frauenwahlrechtes in der Schweiz). Wenn also Deine Mutter an oder nach diesem Tag geboren ist, ist sie vielleicht tatsächlich Deutsche, auch wenn sie das bisher nicht weiß. Dann wärest Du ebenfalls Deutsche, wenn Deine Mutter in Deutschland geboren wurde. Wenn nicht, dann wärest Du nur dann Deutsche, wenn Deine Geburt beim deutschen Konsulat in Deinem Geburtsland (wahrsch. Schweiz) gemeldet worden wäre. Aber darum hat sich vielleicht niemand gekümmert. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist vielleicht eine nachträgliche Meldung noch möglich.

Ich würde, wenn Du wirklich einen deutschen Pass haben möchtest, beim nächsten deutschen Konsulat in der Schweiz Deinen Fall vortragen.

Wozu Du die deutsche Staatsbürgerschaft brauchen könntest? Nach der heutigen Rechtslage hättest Du nicht viel davon. Aber man weiß ja nie, was die Eidgenossen per Volksabstimmung noch so alles beschließen. Putin möchte gerne mit Waffengewalt Stücke der ehem. Sowjetunion seinem Russland einverleiben und die Schweiz schmeißt alle Ausländer raus, schließt die Grenzen und kündigt alle Verträge mit der EU. Das (nicht das erste, aber das zweite) ist extrem unwahrscheinlich, aber ist es unmöglich? Da ist man doch froh, wenn man sich wenigstens in großen Teilen des übrigen Europas frei bewegen und arbeiten kann, oder? :-)

Sie könnte die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem: http://www.bundesregierung.deAbstammungsprinzip beantragen/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/abstammungsprinzip/_node.html;jsessionid=2B47A661D3C010A2BFD9D123A41A5D72.s2t1