Erwachsenenadoption - Anhörung?

2 Antworten

Ja, die so genannte Erwachsenenadoption. Du musst einen "Adoptionsantrag" bei einem Notar machen. Dann geht der Antrag zum Familiengericht. Das Familiengericht befragt alle! Familienangehörigen einschließlich deiner Mutter deinem Vater, deiner Schwiegermutter und -vater, so sie noch leben, ob sie etwas gegen die Adoption haben. Dann wirst du (wenn du der Adoptierende bist) zu einem Gespräch mit dem Familienrichter geladen. Dort will er wissen, warum du die Adoption möchtest. Auch der zu adoptierende wird befragt. Die Argumente dort wollen gut überlegt sein. Z.B. über das normale Maß hinausgehende Familienbindungen haben sich entwickelt, Zusammen Leben, gemeinsame Unternehmungen, usw. Diese Befragung entscheidet dann, ob der Richter es als genügend begründet ansieht, die Adoption auszusprechen. Nach ein paar Tagen nach dem Gespräch bekommt man dann Bescheid. Ist der Bescheid positiv, kann der Adoptierte dann neue Personalpapiere beantragen. Das ganze dauert so etwa 6 Monate.

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Ist dies in dem Antrag ausreichend dargelegt worden, findet eine
Anhörung vor dem Familiengericht statt. In dieser Anhörung wird noch
einmal überprüft, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis zugrunde gelegt werden
kann.

Bezüglich des Eltern-Kind-Verhältnisses ist noch an­zu­merken, dass
ein gewisser Abstand bezüglich des Alters vorliegen muss. Ein Mindest-
oder Höchstalter ist da­ge­gen nicht vorgegeben.

Wird dies positiv beschieden, ergeht ein Beschluss,

in dem die Annahme erklärt wird.


Emmy